Der Vatikan erlässt Verweise gegen Schweizer Bischöfe

Der Vatikan erlässt Verweise gegen Schweizer Bischöfe
Der Vatikan erlässt Verweise gegen Schweizer Bischöfe
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Ein kircheninternes Strafverfahren gegen Schweizer Bischöfe wegen sexuellen Missbrauchs sei „nicht notwendig“. Der Vatikan erteilt zwar Verweise, verhängt aber keine Sanktionen, trotz „Fehlern und Nachlässigkeiten“, teilt die Schweizer Bischofskonferenz mit.

Diese hatte Anfang 2024 die Ergebnisse der im Juni 2023 durchgeführten kanonischen Voruntersuchung nach Rom geschickt, um verschiedene Kritikpunkte gegen bestimmte Schweizer Bischöfe zu klären. Das Dikasterium der Bischöfe in Rom habe nun reagiert, erklärte die Schweizerische Bischofskonferenz (CES) am Freitag.

Der Vatikan sagt, er habe die Bemühungen des EGB und anderer kirchlicher Gremien, die schmerzhafte Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Kontext der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts zu untersuchen, mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.

Der Vatikan stellt in der ihm vorgelegten Untersuchung fest, dass kein Anhaltspunkt es ermöglicht, strafbare Handlungen, Verheimlichungen, Fahrlässigkeit oder Fehler zu erkennen, die die Einleitung eines kanonischen Strafverfahrens erfordern würden. Das beschriebene Verhalten wird jedoch nicht als korrekt angesehen. Es stellte sich heraus, dass die im kanonischen Recht vorgesehenen Verfahren nicht korrekt befolgt wurden.

Persönliche Briefe

Aufgrund dieser „formellen Unregelmäßigkeiten“ erließ das Bischofsdikasterium in Rom kanonische Verweise. Drei Bischöfe erhielten einen persönlichen Brief, nämlich Msgr. Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, der Bischof von Sion Jean-Marie Lovey und der Pater-Abt von Saint-Maurice (VS) Jean Scarcella. Der Vatikan wird drei weitere Briefe an verschicken, die nicht Mitglieder des EGB sind.

Das Dikasterium fordert die Bischöfe und das gesamte bischöfliche Gremium der Schweiz auf, aufmerksamer in die Zukunft zu blicken und gemeldete Missbrauchsfälle mit größter Sorgfalt zu behandeln.

Der Vatikan erkennt an, dass Bischöfe eine große Verantwortung bei der Bearbeitung von Berichten über mögliche Missbräuche oder Vertuschungen tragen. Sie müssen aber auch die Grundprinzipien des Rechts respektieren, etwa die Unschuldsvermutung bis zum endgültigen Urteil. Im Hinblick auf den Opferschutz ist auch bei der Vermittlung von Fällen Vorsicht geboten.

Wiedergutmachung für die Opfer

Das Dikasterium für Bischöfe erkennt durch seinen Präfekten, Kardinal Robert Francis Prevost, an, dass alle Mitglieder des CES in „diesen letzten unruhigen Jahren“ bemerkenswerte Fortschritte gemacht und bei der Behandlung von Missbrauchsfällen wirksamer geworden sind. „Wir müssen den Opfern zuhören, ihnen Aufmerksamkeit schenken und Wiedergutmachung leisten“, heißt es in dem Schreiben an den EGB.

In der Pressemitteilung der CES bedauern ihre Mitglieder zutiefst die vom Dikasterium für Bischöfe festgestellten Fehler, Mängel und Versäumnisse bei der Anwendung kanonischer Normen. Sie befinden sich in einem Verbesserungsprozess und möchten ihren Willen bekräftigen, entschiedener gegen Missbrauch in der Kirche vorzugehen.

Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats

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