Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern sind am Halloween-Abend in der Moselle verboten

Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern sind am Halloween-Abend in der Moselle verboten
Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern sind am Halloween-Abend in der Moselle verboten
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Kein Feuerwerk zu Halloween in der Mosel! Am Montag, 28. Oktober, wurde ein Präfekturerlass veröffentlicht, der „den Verkauf, das Tragen, den Transport und die Verwendung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Artikeln der Kategorien F2, F3 und F4 sowie T1 und P1“ im Departement verbietet. Das Verbot wird durchgesetzt ab diesem Dienstag um Mitternacht und bis Freitag, 1. November, um Mitternacht. Betroffen ist daher auch der Abend des 31. Oktober.

Es besteht die Gefahr einer Zweckentfremdung

Der Präfekt der Moselle betont insbesondere „die Risiken, die bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bestehen“. Er erinnert daran, dass seit dem 13. Oktober 2023 die Stufe „Notfallangriff“ gilt und dass „Risiken des Einsatzes dieser Geräte durch einzelne Einzelpersonen oder Gruppen gegen die Polizei“ bestehen. Das Dekret nennt beispielsweise die Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2021, als Mörserfeuer sei gegen das Gelände der Gendarmeriebrigade Fameck gerichtet wordenwo Familien leben.

Dieses Verbot betrifft keine zugelassenen Fachkräfte.

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