Da die Halloween-Feierlichkeiten näher rücken, hat Jérôme Bonet, Präfekt des Gard, Maßnahmen ergriffen, um Störungen der öffentlichen Ordnung zu verhindern.
Ein vorübergehender Präfekturerlass sieht mehrere Beschränkungen vor, die von Donnerstag, 31. Oktober (12 Uhr) bis Samstag, 2. November (8 Uhr) im gesamten Departement gelten.
Beschränkungen für Feuerwerkskörper und brennbare Produkte
Der Verkauf, Transport und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, einschließlich pyrotechnischer Geräte, ist strengstens untersagt. Ebenso dürfen Kraftstoffe, Gasflaschen und alle brennbaren oder chemischen Produkte nicht in transportablen Behältern verkauft, transportiert oder gekauft werden.
Verbot des Verkaufs von Alkohol zum Mitnehmen und des Konsums auf öffentlichen Straßen
Auch der Außer-Haus-Verkauf von Alkohol der Gruppen 3 bis 5 in temporären Lokalen ist verboten. Während dieser Zeit ist jeglicher Alkoholkonsum im öffentlichen Straßenverkehr verboten.
Ziel dieser Anordnung ist es, die Sicherheit aller Menschen an Halloween zu gewährleisten. Der vollständige Wortlaut kann in der Verwaltungsaktensammlung eingesehen werden.