Anlässlich des Halloween-Festes haben die Präfekten von Savoie und Haute-Savoie für dieses Wochenende Präfekturanordnungen erlassen.
In Savoyen ergriffene Maßnahmen
Um sicherzustellen, dass das Halloween-Fest eine festliche und freundliche Veranstaltung bleibt, ohne die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gefährden, erließ der Präfekt von Savoyen am 30. Oktober 2024 zwei Präfekturdekrete, mit denen ab Donnerstag, dem 31. Oktober, im gesamten Departement verschiedene Verbotsmaßnahmen eingeführt wurden um 10:00 Uhr bis Samstag, 2. November 2024 um 8:00 Uhr:
Verboten sind:
• das Mitführen und Transportieren von Munition und Gegenständen, die eine Waffe darstellen können, mit Ausnahme von
Personen, die zur Ausübung ihres Auftrages befugt sind;
• Kauf, Verkauf, Weitergabe, Transport, Mitführung und Besitz von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Straßen,
Rauchbomben, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art
entweder die Kategorie mit Ausnahme zugelassener Erwachsener;
• der Kauf und Einzelhandelsverkauf von brennbaren Produkten in allen transportablen Behältern oder
ätzende Stoffe, Kraftstoffe, brennbare oder chemische Produkte, sofern nicht ordnungsgemäß begründet;
• Konsum alkoholischer Getränke in Besprechungen, auf öffentlichen Straßen, außerhalb des Betriebsgeländes
für diesen Zweck reserviert;
• der Transport und Besitz von Alkohol, verpackt in einem Glas- oder Metallbehälter, bei
Zwecken des Verbrauchs auf öffentlichen Straßen, außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze
Verbotsmaßnahmen auch in Haute-Savoie
Angesichts der derzeit in dem Gebiet geltenden Alarmstufe „Notfallangriff“ und um Störungen der öffentlichen Ordnung in der Halloween-Nacht zu verhindern, hat der Präfekt von Haute-Savoie am 29. Oktober 2024 zwei Präfekturdekrete erlassen, die ab Donnerstag verschiedene Verbotsmaßnahmen vorsehen 31. Oktober 2024 um 8:00 Uhr bis Sonntag, 3. November 2024 um 8:00 Uhr
Sind in den Gemeinden Ambilly, Annecy, Annemasse, Bonneville, Chamonix-Mont Blanc, Cluses, Etrembières, Evian-les-Bains, Gaillard, La Roche-sur-Foron, Marnaz, Passy, Rumilly, Saint-Julien verboten. en -Genevois, Sallanches, Scionzier, Thonon-les-Bains, Vetraz-Monthoux und Ville-la-Grand:
• Kauf, Verkauf, Transport und Nutzung von Feuerwerkskörpern und Artikeln
Pyrotechnik, Sprengstoffe und Sprengstoffvorprodukte sowie der Verkauf an
Einzelhandel und Transport in Behältern mit Kraftstoff oder anderen brennbaren Produkten oder
ätzend;
• Das Mitführen und Transportieren von Waffen und Gegenständen ohne berechtigten Grund
bewaffnet.