Pays de Savoie: ein Gerät für Halloween

Pays de Savoie: ein Gerät für Halloween
Pays de Savoie: ein Gerät für Halloween
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Präfekturverordnungen werden von den Präfekten von Savoie und Haute-Savoie erlassen

Bitte beachten Sie, dass an diesem Wochenende in unseren beiden Savoie-Regionen für die Halloween-Party ein spezielles Sicherheitssystem eingeführt wird. Die Präfekten von Savoie und Haute Savoie haben Präfekturdekrete erlassen.

Verbotsmaßnahmen in Haute-Savoie

Angesichts der derzeit in dem Gebiet geltenden Alarmstufe „Notfallangriff“ und um Störungen der öffentlichen Ordnung in der Halloween-Nacht zu verhindern, hat der Präfekt von Haute-Savoie am 29. Oktober 2024 zwei Präfekturdekrete erlassen, die ab Donnerstag verschiedene Verbotsmaßnahmen vorsehen 31. Oktober 2024 um 8:00 Uhr bis Sonntag, 3. November 2024 um 8:00 Uhr

Sind in den Gemeinden Ambilly, Annecy, Annemasse, Bonneville, Chamonix-Mont Blanc, Cluses, Etrembières, Evian-les-Bains, Gaillard, La Roche-sur-Foron, Marnaz, Passy, ​​​​Rumilly, Saint-Julien verboten. en -Genevois, Sallanches, Scionzier, Thonon-les-Bains, Vetraz-Monthoux und Ville-la-Grand:

• Kauf, Verkauf, Transport und Nutzung von Feuerwerkskörpern und Artikeln
Pyrotechnik, Sprengstoffe und Sprengstoffvorprodukte sowie der Verkauf an
Einzelhandel und Transport in Behältern mit Kraftstoff oder anderen brennbaren Produkten oder
ätzend;
• Das Mitführen und Transportieren von Waffen und Gegenständen ohne berechtigten Grund
bewaffnet.

Ähnliche Maßnahmen in Savoyen

Um sicherzustellen, dass das Halloween-Fest eine festliche und freundliche Veranstaltung bleibt, ohne die Sicherheit von und Eigentum zu gefährden, erließ der Präfekt von Savoyen am 30. Oktober 2024 zwei Präfekturdekrete, mit denen ab Donnerstag, dem 31. Oktober, im gesamten Departement verschiedene Verbotsmaßnahmen eingeführt wurden um 10:00 Uhr bis Samstag, 2. November 2024 um 8:00 Uhr:

Verboten sind:
• das Mitführen und Transportieren von Munition und Gegenständen, die eine Waffe darstellen können, mit Ausnahme von
Personen, die zur Ausübung ihres Auftrages befugt sind;
• Kauf, Verkauf, Weitergabe, Transport, Mitführung und Besitz von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Straßen,
Rauchbomben, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art
entweder die Kategorie mit Ausnahme zugelassener Erwachsener;
• der Kauf und Einzelhandelsverkauf von brennbaren Produkten in allen transportablen Behältern oder
ätzende Stoffe, Kraftstoffe, brennbare oder chemische Produkte, sofern nicht ordnungsgemäß begründet;
• Konsum alkoholischer Getränke in Besprechungen, auf öffentlichen Straßen, außerhalb des Betriebsgeländes
für diesen Zweck reserviert;
• der Transport und Besitz von Alkohol, verpackt in einem Glas- oder Metallbehälter, bei
Zwecken des Verbrauchs auf öffentlichen Straßen, außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze

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