In Finistère acht Jahre Gefängnis für den ehemaligen Direktor eines Freizeitzentrums, der seine Neffen vergewaltigt hat

In Finistère acht Jahre Gefängnis für den ehemaligen Direktor eines Freizeitzentrums, der seine Neffen vergewaltigt hat
In Finistère acht Jahre Gefängnis für den ehemaligen Direktor eines Freizeitzentrums, der seine Neffen vergewaltigt hat
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Johann Poudre, 49, wurde am 16. und 17. Oktober 2024 vom Schwurgericht Finistère in Quimper für schuldig befunden. Mehr als zwanzig Jahre nach den ersten inzestuösen Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen an seinen beiden jungen Neffen, die zum Zeitpunkt der Ereignisse minderjährig, aber jetzt 36 und 27 Jahre alt waren.

Die Taten, für die er verurteilt wurde, wurden über einen Zeitraum von mehreren Jahren, zwischen 2000 und 2011, begangen. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme im Jahr 2020 war Johann Poudre, der keine Vorstrafen hatte, verheiratet, hatte drei unterhaltsberechtigte Töchter und arbeitete als Leiterin eines Horts. Er ist inzwischen geschieden, seine Frau hat sich nach der Enthüllung der Fakten von ihm getrennt.

Von einem Neffen zum anderen

Der Angeklagte leitete rund zehn Jahre lang das interkommunale Freizeitzentrum von Plouarzel, Lampaul-Plouarzel und Ploumoguer. Eine Position, die er bereits innehatte, als er im Jahr 2000 im Alter von 28 Jahren begann, einen seiner jungen Neffen, damals 10 Jahre alt, sexuell zu missbrauchen. Diese Tatsachen hielten vier Jahre lang an, immer innerhalb der Familie. Mit erheblichen Folgen für das Opfer, das laut dem Bericht eines erfahrenen Psychologen von schweren posttraumatischen Symptomen geplagt wird.

Ab 2005 nahm der inzestuöse Onkel dann bis Ende 2011 den jüngsten Neffen ins Visier. Während der Anhörung erkannte er die Wesentlichkeit des Sachverhalts an und deutete an, dass seine beiden Opfer sich aktiv an den Ereignissen beteiligen konnten , die er als „Spiele“ bezeichnen oder im Rahmen einer gemeinsamen Initiative präsentieren konnte. Wenn der psychiatrische Sachverständige eine psychiatrische Pathologie des Angeklagten ausschloss, betonte er seine sexuelle Anziehungskraft auf Minderjährige und stellte außerdem „eine neurotische Persönlichkeit“ sowie ein „authentisches Schuldgefühl“ fest.

Der Angeklagte legte keine Berufung ein

Das Gericht verurteilte ihn zu acht Jahren Haft. Seit seiner Festnahme stand er unter richterlicher Aufsicht und wurde am Ende der Anhörung im Untersuchungsgefängnis Brest inhaftiert. Er ist nun im nationalen automatischen Strafregister für Sexualstraftäter (FIJAIS) eingetragen und wird außerdem zu einem dauerhaften Verbot der Ausübung jeglicher beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit verurteilt, bei der es zu regelmäßigen Kontakten mit Minderjährigen kommt. Johann Poudre, der dem Urteil zuvorgekommen war, indem er seinen Job als Haushaltshilfe aufgegeben und seinen Mietvertrag in Brest gekündigt hatte, legte keine Berufung ein.

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