Grenzkontrollen
Seit Mitte September wird die Einreise aus Luxemburg nach Deutschland kontrolliert. Dies wird insbesondere durch die Anwesenheit von Polizeibeamten auf der Saarautobahn am Rastplatz kurz nach dem Schengen-Viadukt oder auch auf der Achse Richtung Trier deutlich.
Was passiert ab dem 1. November mit Frankreich? Es ist ein bisschen rätselhaft. Auch wenn die Entscheidung Frankreichs, die Ströme an seinen Grenzen zu kontrollieren, sogar Premierminister Luc Frieden und Innenminister Léon Gloden (beide CSV) zu Reaktionen veranlasste, handelt es sich tatsächlich um die Ausweitung einer Maßnahme, die bereits in Kraft ist, aber bis dahin noch nicht allzu sichtbar ist , sogar während der Olympischen Spiele 2024 in Paris.
Dennoch ist das deutsche Beispiel unbedingt auffällig. Wird Frankreich genauso vorgehen, mit festen Kontrollpunkten? Auf der A31 sollte es nicht sein, aber wäre es auf Nebenstraßen möglich? Oder werden es Stichproben und mobile Kontrollen sein? Die Antwort wird bald bekannt sein.
Gesetzgebung zu Winterreifen
In Deutschland müssen Winter- oder Ganzjahresreifen seit dem 1. Oktober das 3PMSF-Symbol (oder Alpine-Symbol) tragen. Bei winterlichem Wetter (Schnee, Eis usw.) müssen diese Reifen getragen werden.
In Frankreich tritt am 1. November ein nahezu ähnliches Gesetz in Kraft. Auch hier wird das 3PMSF-Alpine-Symbol auf Ganzjahres- oder Winterreifen zur Pflicht. Darüber hinaus listet Frankreich die Gemeinden auf, in denen Sie bis zum 31. März 2025 reisen müssen. 65 gibt es in der Moselle, hauptsächlich im Osten des Departements und in den Ausläufern der Vogesen. Sie sind auf der Website der Präfektur aufgeführt.
In Luxemburg gibt es wie in Deutschland keinen bestimmten Zeitplan für das Aufziehen von Winterreifen. Sie müssen entsprechend den klimatischen Bedingungen ausgerüstet sein. Darüber hinaus müssen die vier Reifen die Aufschrift „M+S“, „MS“ oder „M&S“ tragen (z Schlamm und SchneeSchlamm und Schnee auf Französisch) und/oder das berühmte Wintersymbol 3PMSF. In Belgien ist es so ziemlich das Gleiche.
Videotreffen mit dem CNS
Die luxemburgischen Verwaltungen setzen ihren Digitalisierungsprozess fort. Im November wird es möglich sein, per Computer, Tablet oder Smartphone einen Videotermin beim begehrten Nationalen Gesundheitsfonds (CNS) zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt über Ihren persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu.
Drei Eingänge in Betrieb
Ihre Ernennungen sind bereits seit mehreren Wochen bekannt, offiziell treten sie ihre neue Funktion jedoch am 1. November an:
Der Mindestlohn steigt in Frankreich
Neben der oben erwähnten Gesetzesänderung für Winterreifen steht der 1. November 2024 auch für eine Erhöhung des SMIC (interprofessioneller Mindestlohn für Wachstum) in Frankreich. Die Erhöhung beträgt 2 %, bei einem monatlichen Netto-Mindestgehalt von 1.426 Euro. Dies ist eine Vorwegnahme der automatischen Erhöhung am 1. Januar. Auch die Zusatzrenten für ehemalige Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft profitieren von einer Erhöhung um 1,6 %.
Dieser 1. November markiert auch den Beginn der Winterpause für Mieträumungen bis zum 31. März 2025 und des „No Tobacco Month“, der Raucher dazu ermutigt, mit dem Rauchen aufzuhören.
(Quelle: info.gouv.fr)
Eine Droge, die in Belgien stärker kontrolliert wird
In Belgien gibt es in diesem Monat November die größte Veränderung in den Apotheken. Das Gesundheitsministerium verschärft die Schrauben bei der Abgabe des Arzneimittels Sinutab und seiner generischen Derivate, die Pseudoephedrin enthalten. Sie werden nicht mehr rezeptfrei verkauft; eine ärztliche Verschreibung ist nun erforderlich. Dies ist auf bestimmte unerwünschte Nebenwirkungen zurückzuführen.
Darüber hinaus müssen die Betreiber im Telekommunikationsbereich ihre Kunden im Falle eines längeren Ausfalls des Telefonnetzes (Festnetz oder Mobilfunk) oder des Internets entschädigen. Entschädigung von einem Euro ab 16 aufeinanderfolgenden Ausfallstunden, gestaffelt.
(Quelle: rtbf.be)
Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Deutschland tritt in Kraft
Am 1. November tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das die Rechte von Transgender, Intersexuellen und nicht-binären Menschen stärkt. Dieses Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das bisher geltende Transsexuellengesetz. Zukünftig wird es einfacher sein, die Registrierung Ihres Geschlechts und Vornamens offiziell zu ändern.
Anstelle eines aufwändigen gerichtlichen Verfahrens genügt die Abgabe einer Meldung beim Standesamt. Das Recht auf Achtung der sexuellen Identität sollte daher gestärkt werden. Ziel des Gesetzes ist es, die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen über die klassische Bisexualität hinaus zu fördern. Für viele Betroffene ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung Akzeptanz und Gleichberechtigung.