Für den Fall, dass die Schweiz Benjamin Netanyahu verhaftet

Für den Fall, dass die Schweiz Benjamin Netanyahu verhaftet
Für den Fall, dass die Schweiz Benjamin Netanyahu verhaftet
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Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beantwortete diesen Montag mehrere Fragen der Linken zur Reaktion der Schweiz auf den Entscheid des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Kontext des Israel-Konflikts. Am 20. Mai beantragte Karim Ahmat Khan Haftbefehle gegen drei Hamas-Führer sowie gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen Verteidigungschef Yoav Gallant.

Fabian Molina (PS/ZH), Raphaël Mahaim (V/VD) und Nicolas Walder (V/GE) wollten die Position des Bundesrats nach der Ankündigung der Staatsanwaltschaft wissen: „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, ist dies beim Bundesrat nicht der Fall.“ In einer Stellungnahme zum Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ausstellung von Haftbefehlen gibt das DFAE an. Die zuständige Ermittlungskammer des IStGH wird nun diese Anträge prüfen müssen. Die Unabhängigkeit des Gerichts muss respektiert werden.“

Aber wenn diese Anträge erfolgreich sind, wird der israelische Premierminister dann verhaftet, wenn er in die Schweiz kommt? „Als Mitglied des Römischen Statuts“, so das EDA weiter, „ist die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, ICC-Haftbefehle zu vollstrecken.“ Über die Zulässigkeit und die Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem IStGH entscheidet das Bundesamt für Justiz. Über Fragen der Immunität entscheidet der Bundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

Die Antwort des Bundesrates und des DFAE wird jedoch von drei Klarstellungen begleitet: „Die Schweiz anerkennt das Recht Israels, seine Sicherheit zu gewährleisten.“ Das humanitäre Völkerrecht muss respektiert werden. Der IStGH beurteilt die Handlungen von Einzelpersonen und nicht von Staaten.“

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