Betroffene Abteilungen, Bedingungen, Winterreifen, Ketten … alles, was Sie über das Berggesetz und die Ausrüstung Ihres Fahrzeugs wissen müssen

Betroffene Abteilungen, Bedingungen, Winterreifen, Ketten … alles, was Sie über das Berggesetz und die Ausrüstung Ihres Fahrzeugs wissen müssen
Betroffene Abteilungen, Bedingungen, Winterreifen, Ketten … alles, was Sie über das Berggesetz und die Ausrüstung Ihres Fahrzeugs wissen müssen
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Aufgrund des schlechten Wetters in den letzten Wochen dürfte der Winter in Frankreich schwierig werden. Mehrere Dutzend Departements in Frankreich sind vom Berggesetz betroffen, das Autofahrer dazu verpflichtet, beim Fahren bestimmte Bedingungen einzuhalten.

Autofahren im Winter kann manchmal sehr gefährlich sein, insbesondere auf bestimmten Straßen in Frankreich, wo es sehr kalt ist und die Straßen mit Schnee oder Eis bedeckt sind. Seit dem 1. November ist das Berggesetz in 34 Departements Frankreichs in Kraft getreten (beachten Sie, dass mehrere Departements Okzitaniens zu den 34 gehören). Wir erinnern Sie an die zu beachtenden Bedingungen.

Welche Bereiche?

Das Berggesetz trat am 1. in KraftIst November 2021, heißt es auf der Website zur Verkehrssicherheit. Das macht „Pflicht, Ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten oder Schneeketten oder Socken zu haben, ab 1Ist November 2024 bis 31. März 2025, in bestimmten Berggebieten“.

Hier ist die Liste der 34 betroffenen Departements: Ain (01), Allier (03), Alpes-de-Haute-Provence (04), Hautes-Alpes (05), Alpes-Maritimes (06), Ardèche (07), Ariège (09), Hören (11), Aveyron (12)Cantal (15), Doubs (25), Drôme (26), Haute-Garonne (31)Isère (38), Jura (39), Loire (42), Haute-Loire (43), Lozère (48)Mosel (57), Puy-de-Dôme (63), Pyrénées-Atlantiques (64), Hautes-Pyrénées (65), Pyrénées-Orientales (66)Bas-Rhin (67), Haut-Rhin (68), Rhône (69), Haute-Saône (70), Savoie (73), Haute-Savoie (74), Tarn (81)Var (83), Vaucluse (84), Vosges (88) und Territoire de Belfort (90).

Ausrüstung und Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge sind betroffen? Auch hier ist die Verkehrssicherheit ganz klar. „Von dieser Pflicht sind alle Fahrzeuge mit vier und mehr Rädern betroffen: leichte Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile, Reisebusse, Busse und schwere Nutzfahrzeuge“schreibt sie.

Autofahrer haben daher mehrere Möglichkeiten, dem Berggesetz nachzukommen. Rüsten Sie sich mit vier Winterreifen, auch Winterreifen genannt, mit der Kennzeichnung „M + S“, „MS“, „M & S“ oder dem „Alpine-Symbol“ (bekannt unter der Bezeichnung „3PMSF“ – 3 Peak Mountain Snowflake) aus. .

Oder um sogenannte abnehmbare Ausrüstung im Kofferraum Ihres Fahrzeugs zu haben, wie z. B. Ketten (die sehr effektiv sind) oder Socken (die viel einfacher zu installieren sind) für mindestens zwei Antriebsräder.

Kleine Präzision

„Ab dem 1. November 2024 werden Reifen mit der alleinigen Kennzeichnung M + S (Schlamm + Schnee) im Winter (1. November bis 31. März) und in den betroffenen Berggebieten nicht mehr vom Berggesetz akzeptiert.“weist auf die Website zur Verkehrssicherheit hin.

„Nur 3PMSF-Reifen werden als gleichwertig mit den Ketten akzeptiert. Der Kauf und die Verwendung anderer „Winterreifen“ bleiben weiterhin möglich, aber in diesem Fall müssen Benutzer auch Ketten haben, um vom 1. November bis 31. März in den betroffenen Gebieten reisen zu können Verpflichtung”wir können lesen.

Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten ist jeder Autofahrer gefährdet ein Bußgeld der 4. Klasse, also in Höhe von 135 Euro.

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