Die Staatsanwaltschaft gibt an diesem Mittwoch ihre Beschlagnahmungen gegen Marine Le Pen und 24 weitere Angeklagte bekannt

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Nach dem Ende der Debatten am Dienstag, dem 12. November, wird die Anklage gegen Marine Le Pen und 24 weitere Angeklagte im Prozess gegen RN-Parlamentsassistenten für diesen Mittwoch erwartet. Dem Parteivorsitzenden droht die Sperre.

Zielgeraden. An diesem Mittwoch, dem 13. November, muss die Staatsanwaltschaft ihre Anklage im Prozess gegen die parlamentarischen Assistenten der National Rally verkünden. Derjenige, der am 30. September begann, muss am 27. November enden. In diesem Fall stehen 25 Mitglieder der RN, darunter Marine Le Pen, vor dem Pariser Strafgerichtshof vor Gericht.

Alle erscheinen wegen des Verdachts der Veruntreuung europäischer öffentlicher Gelder, die angeblich zwischen dem 1. September 2009 und dem 14. Februar 2016 begangen wurde. In diesem Fall droht Marine Le Pen eine Gefängnisstrafe, eine Geldstrafe und vor allem eine Sperre.

Neben dem Abgeordneten von Pas-de-Calais stehen acht ehemalige Europaabgeordnete wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder vor Gericht. Dies ist der Fall bei Louis Aliot, Marie-Christine Arnautu, Nicolas Bay, Bruno Gollnisch, Marie-Christine Boutonnet, Fernand Le Rachinel, Dominique Bilde und Mylène Troszczynski.

Bei den parlamentarischen Assistenten hätten nicht weniger als zwölf von fiktiven Jobs profitiert.

„Ich habe noch nie zu einem Abgeordneten gesagt: Du wirst den und den nehmen, das ist falsch.“

In ihren Plädoyers vom Dienstag, dem 12. November, griffen die Anwälte des Europäischen Parlaments das an, was sie ein „System der kollektiven Verteidigung“ nennen. Konkret, so Patrick Maisonneuve, Anwalt des Europäischen Parlaments, sei zwischen 2004 und 2016 ein „System“ eingeführt worden, um parlamentarische Assistenten, die in Wirklichkeit für die Partei arbeiteten, mit dem Vertreter des Europäischen Parlaments zu vergüten.

Vorwürfe, die Marine Le Pen bereits widerlegt hatte. „Wenn wir davon überzeugt sind, dass es ein System gibt, dass alles verdächtig ist, werden wir natürlich etwas finden“, argumentierte der dreimalige Präsidentschaftskandidat. „Wir haben es mit rund zehn E-Mails und SMS-Nachrichten zu tun, die wir für schlecht geschrieben, verdächtig und ungeschickt halten. Aber das sind immer noch etwa zehn E-Mails von Zehntausenden“, argumentierte sie.

An der Anwaltskammer hatte die Abgeordnete aus Pas-de-Calais, die in diesem Fall in ihrer Eigenschaft als „Präsidentin der Nationalen Rallye“ zum Zeitpunkt der Ereignisse verurteilt wurde, mehrmals darauf bestanden: „Niemals“ habe es eine „Anweisung“ gegeben. Umschläge von Europaabgeordneten zu „leeren“, um „fiktive“ parlamentarische Assistenten zu bezahlen, die tatsächlich für die Partei arbeiteten, wie die Anklage überzeugt ist.

„Ich habe noch nie zu einem Abgeordneten gesagt: Du wirst den und den nehmen, das ist falsch, das ist eine Lüge“, versicherte Marine Le Pen. Sie gibt kaum zu, ein „Vetorecht“ gegenüber „politisch toxischen Menschen“, „Belästigungen“ oder „notorischen Inkompetenten“ gehabt zu haben.

Das Europaparlament hatte seinen finanziellen Schaden zunächst auf drei Millionen Euro geschätzt, ihn im Prozess aber auf 4,5 Millionen revidiert. Der Anwalt des europäischen Gremiums, Me Patrick Maisonneuve, wies am Dienstag, dem 12. November, alle Verschwörungsvorwürfe zurück, die das RN anprangert, und erinnerte daran, dass „ich vor einem Jahr in demselben Gerichtssaal war, als der Prozess gegen das MoDem stattfand.“

Die Anwälte des Europäischen Parlaments fordern eine Verurteilung aller Angeklagten und eine Entschädigung für moralischen Schaden, d. h. 300.000 Euro und 5.000 Euro pro Angeklagten für Prozesskosten.

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