Maine und Loire. Vogelgrippe: Die Abteilung wechselt zur Hochrisikostufe

Maine und Loire. Vogelgrippe: Die Abteilung wechselt zur Hochrisikostufe
Maine und Loire. Vogelgrippe: Die Abteilung wechselt zur Hochrisikostufe
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Derzeit ist eine starke Infektionsdynamik bei wandernden Wildvögeln zu beobachten, die Frankreich durchqueren. Ausbrüche der hochpathogenen Vogelgrippe (HPAI), insbesondere in Möwenpopulationen, wurden festgestellt und sind für Ausbrüche in landwirtschaftlichen Betrieben verantwortlich. Der letzte Nachweis erfolgte am 1. November in Morbihan. Der bei Zugvögeln in Mitteleuropa nachgewiesene Virusstamm wurde auch auf zwei Bauernhöfen in Frankreich in den Departements Pas-de-Calais und Saône-et-Loire gefunden. Mit einem heute veröffentlichten Ministerialerlass wurde die Risikostufe im Zusammenhang mit der hochpathogenen Vogelgrippe im gesamten Stadtgebiet auf die Stufe „hoch“ angehoben.

Verstärkte Präventionsmaßnahmen in Maine-et-Loire

Aufgrund dieser Entwicklung gelten die im Ministerialerlass vom 25. September 2023 festgelegten Maßnahmen zur Überwachung, Prävention, Kontrolle und Impfung gegen HPAI nun für das gesamte Departement Maine-et-Loire und umfassen:
– Einsperren oder Netzen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Betrieben, in denen weniger als 50 Geflügel/Geflügel in Gefangenschaft gehalten werden (Bauernhöfe);
– Unterbringung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Betrieben mit mehr als 50 Geflügel/in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln;
– Stärkung der Biosicherheitsmaßnahmen in der Diffusionsrisikozone (ZRD) im Südwesten des Departements, insbesondere in Gebieten mit einer hohen Dichte an Entenfarmen. Dazu gehört die Beschränkung des Zugangs zu diesen Bereichen und die obligatorische Desinfektion von Fahrzeugen;
– Virologisches Screening von Mastfüßern (PAE) innerhalb von 72 Stunden vor jeglicher Verbringung im ZRD;
– Transport von Wasserfliegen nur in überdachten Fahrzeugen oder gleichwertigen Systemen;
– Verbot von Versammlungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, mit Ausnahme von Ausnahmen;
– Spezifische Maßnahmen für den Transport und die Verwendung von Lockvögeln für die Jagd sowie Beschränkungen für die Bewegung von Wildvögeln.
Es wird daran erinnert, dass die obligatorische Impfung von Enten in Betrieben mit mehr als 250 Tieren zwar ein wichtiges Präventionsinstrument ist, jedoch keine Garantie dafür bietet, dass keine Kontamination vorliegt. Tatsächlich kann es sogar in geimpften Betrieben zu Ausbrüchen kommen, obwohl die Impfung die Ausscheidung des Virus und damit das Risiko einer Verbreitung erheblich einschränkt. Daher wird ein Aufruf zur Wachsamkeit an alle Beteiligten in den betroffenen Berufszweigen sowie an die Eigentümer landwirtschaftlicher Betriebe gerichtet. Es ist wichtig, strikte Biosicherheitsmaßnahmen bei Zucht und Transport sowie aktive und passive Überwachungsmaßnahmen in Entenfarmen anzuwenden.

Weitere Informationen: https://agriculture.gouv.fr/influenza-aviaire-la-situation-en-.

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