Sie wird von ihrer Schwester des Missbrauchs ihres verstorbenen Vaters beschuldigt und freigesprochen

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Redaktioneller Courrier du Pays de Retz

Veröffentlicht am

13. November 2024 um 17:26 Uhr

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Der Strafgericht de Nantes hat am Donnerstag, dem 7. November, eine Siebzigjährige aus L’Hébergement (Vendée) freigesprochen, die von ihrer Schwester beschuldigt wurde, ihren im August 2015 in Saint-Aignan-de-Grand verstorbenen Vater „aus Schwäche missbraucht“ zu haben -Lieu, Pont-Saint-Martin, Rezé und Bouguenais (Loire-Atlantique), berichtet die Agentur PressPepper.

Bis auf seine Lebensversicherung befanden sich am Tag seines Todes jedoch nur noch „7,36 Euro“ auf dem Konto dieses Mannes.

Der Neunzigjährige, der seit 2009 in einem Altersheim lebte und in Saint-Aignan-de-Grand-Lieu begraben wurde, habe „sein Haus für 200.000 Euro verkauft“ und verfügte über „ein monatliches Einkommen, das in etwa den aktuellen Ausgaben entsprach“, berichtete die Präsident während der Anhörung.

„Im Jahr 2014 betrugen die Kosten für das Altersheim 23.056 Euro und er gab 23.208 Euro Einkommen an“, sagte sie.

Der Verstorbene hatte „ behielt seine kognitiven Fähigkeiten » Bis zu seinem Tod litt er nach Angaben seiner beiden Töchter und dem „ärztlichen Gutachten“ an einer „ fortschreitende Blindheit » erschien, nachdem er nach dem Tod seiner Frau im Jahr 1997 eine „Augenblutung“ erlitten hatte. Es sei jedenfalls „keine Schutzmaßnahme, noch nicht einmal ein Antrag“ „eröffnet“ worden, um ihm zu helfen.

Bei der Eröffnung der Nachfolge die Schwester Der Angeklagte begann daraufhin, „Fragen“ zum „Verschwinden von Beträgen“ auf den Konten ihres Vaters „aus dem Jahr 2007“ zu stellen.

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„Bewegungen, die verdächtig erscheinen“

Es wurde in der Verhandlung nicht bestritten, dass die Angeklagte für ihren Vater in den letzten Jahren seines Lebens die „präsentere“ war und dass sie über eine „Vollmacht“ über seine Konten verfügte, die ihre Schwester „akzeptiert“ hatte. .

„Es wurde so vereinbart: Sie hatte Vertrauen und sagte, sie sei nicht misstrauisch“, fasste der Gerichtspräsident zusammen.

Die Ermittler „untersuchten daher die Konten“ des Vaters und seiner Tochter, die für La Poste gearbeitet hatten: Sie stellten dann „zahlreiche“ fest Bewegungen, die verdächtig erscheinen „, per „Überweisung“, „Scheck“ oder „Bankkarte“, für einen Gesamtbetrag von mehr als 180.000 €.

Während ihres Polizeigewahrsams im Jahr 2018 bestritt die Angeklagte „die Einsätze nicht“, sagte aber, sie habe „nie etwas zum Nachteil ihres Vaters getan“, den sie als „ Verschwender ».

„Er war kein Verschwender, hat sich aber nichts verweigert“, sagte sie am Donnerstag, dem 7. November 2024, während ihres Prozesses im Gerichtsgebäude von Nantes.

„Er sagte, dass jede Arbeit einen Lohn verdient“

Andere Verwandte des alten Mannes hätten jedoch „nicht die Vision eines Verschwenders gehabt“, bemerkte der Präsident: Eine Pflegekraft habe ihn „als Geizhals bezeichnet“, als er sich „gegen das Waschen seines Matratzenschoners mit der Begründung ausgesprochen habe, es habe keinen Sinn darin.“ Geld dafür ausgeben.

Die ursprünglich aus Bouaye stammende Angeklagte gab zu, dass sie „die Leistungen und Beträge in einem Notizbuch hätte notieren sollen“ und große Schwierigkeiten hatte, die meisten vom Präsidenten und ihren Gutachtern genannten Ausgaben zu rechtfertigen.

Ich habe gesehen, wie das Geld verschwand, aber ich habe keinen berechnenden Verstand.

Der Angeklagte

Der Angeklagte erläuterte noch die wichtigsten. „Mein Vater hat mich bezahlt ein Kredit [de 25 000 €] „Und ich habe meinem Sohn bei seiner Garage geholfen“, nannte der Angeklagte als Beispiel.

Sie behauptete auch, er habe ihr „Geschenke gegeben“, ohne konkrete Beispiele zu nennen. „Er sagte, dass jede Arbeit einen Lohn verdient und meinte, wenn ich nicht da wäre, würde er nicht überleben.“

Als bescheidenere Ausgaben berichtete sie von „Restaurants“, in denen ihr Vater „seine Reise bezahlte“, den Kauf von „Kleidung“ oder auch „Einkäufe bei Lidl“. Diese „naive“ Frau habe „für ihren Vater getan, was sie konnte“ und sich nicht „bereichert“, so ihr Anwalt Me Stephanie Salau.

Der Anwalt der Zivilpartei, Me Lise-Marie Michaudplädierte auf Anerkennung des Missbrauchs der Schwäche, räumte jedoch ein, dass „die Angeklagte für ihren Vater da war“ und dass er „ihr etwas Gutes tun wollte“. [en lui donnant deux tiers de son héritage contre un tiers à sa sœur plaignante] ».

Konflikthafter und tiefer Bruch

Die Beziehung zwischen den beiden Schwestern schien während der Anhörung angespannt zu sein.

Jeder war auf beiden Seiten des Raumes von seinen Lieben umgeben, ohne zu viel zu kommunizieren oder sich gegenseitig anzusehen.

„Es ist nicht der Prozess Ihrer Schwester, sondern Ihrer“, erinnerte der Präsident den Angeklagten. Der im Dezember 2016 Zivilbeteiligte hatte ebenfalls Anzeige wegen „Diebstahls“ und „Untreue“ erstattet, diese Verdachtsmomente endeten jedoch mit Nicht-Orte.

Der Staatsanwalt war der Ansicht, dass die Straftat in diesem Fall „vollkommen charakterisiert“ sei, insbesondere dadurch, dass „die Schutzbedürftigkeit des Opfers festgestellt und bekannt war“ und dass es von den Begründungen des Angeklagten „nicht überzeugt“ sei. „Ich kenne keinen Banker, der so etwas akzeptieren würde, auf die Gefahr hin, seinen Job zu verlieren“, sagte er über die 24.000 Euro, die angeblich an einen „Banker“ gezahlt wurden. marabout ».

Mangel an Gewissheit

Das Strafgericht von Nantes folgte daher seinen Forderungen nicht und ließ den Siebzigjährigen mit einem sauberen Strafregister frei: Er hat eine „ Mangel an Gewissheit dass die Geldbewegungen ohne Wissen oder Widerspruch des Verstorbenen erfolgten. „

Zumindest bis Mai 2015 habe er „seine kognitiven Fähigkeiten behalten“, erinnerte sich auch der Gerichtspräsident.

Nach der Gerichtsentscheidung hatte die Staatsanwaltschaft zehn Tage Zeit, Berufung einzulegen: Die Zivilpartei forderte 60.000 € Wegen „Verlust der Chancen auf ein Drittel der Erbschaft“, 3.000 Euro wegen „moralischer Schädigung“ und 2.000 Euro wegen Prozesskosten wurde zwar für technisch „zulässig“ erklärt, aber aufgrund des Freispruchs abgewiesen.

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