Die jüngsten Äußerungen von Prinz Laurent zu seiner belgischen Identität haben zahlreiche Reaktionen hervorgerufen. Manche fragen sich sogar, ob es möglich sei, ihm die belgische Staatsangehörigkeit zu entziehen. Ist ein solches Szenario möglich?
Prinz Laurent sagte kürzlich, er habe kein „belgisches Blut“ und äußerte seinen Wunsch, in Italien zu leben. Diese Äußerungen entfachten die Debatte über seine Verbundenheit mit Belgien neu und ließen einige über die Möglichkeit nachdenken, ihm die belgische Staatsangehörigkeit zu entziehen.
Das belgische Recht ist klar: Nur Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit kann die belgische Staatsangehörigkeit entzogen werden. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass eine Person staatenlos wird. Prinz Laurent, der sowohl die belgische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, könnte daher theoretisch die belgische Staatsangehörigkeit entzogen werden.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit kann von einem Gericht aus zwei Hauptgründen ausgesprochen werden:
- Betrug beim Erwerb der Staatsangehörigkeit: Beispielsweise im Fall einer Scheinehe, die mit dem Ziel geschlossen wurde, die belgische Staatsangehörigkeit zu erlangen.
- Verhalten, das den Interessen des belgischen Staates zuwiderläuft: Dieser Grund betrifft insbesondere Personen, die wegen Verbrechen wie Terrorismus, schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht oder Menschenhandel zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden.
Der Fall Fouad Belkacem
Ein aktuelles Beispiel für den Verlust der Staatsangehörigkeit ist das von Fouad Belkacem, dem ehemaligen Führer der Scharia in Belgien. Nach seiner Verurteilung wegen Terrorismus wurde ihm vom Berufungsgericht Antwerpen die belgische Staatsangehörigkeit entzogen.
Im Fall von Prinz Laurent scheinen die Gründe für den Verfall nicht gegeben zu sein. Seine Äußerungen sind zwar umstritten, stellen jedoch keine Handlung dar, die den Interessen des belgischen Staates zuwiderläuft. Daher ist es unwahrscheinlich, dass ihm die belgische Staatsangehörigkeit entzogen wird.
Zusätzlich zum Verlust ist es auf verschiedene Weise möglich, die belgische Staatsangehörigkeit zu verlieren:
- Freiwilliger Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit: Ab dem 18. Lebensjahr kann sich ein belgischer Staatsbürger für den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden und auf seine belgische Staatsangehörigkeit verzichten.
- Unterlassung der Beibehaltungserklärung: In bestimmten Fällen müssen Belgier mit Wohnsitz im Ausland eine Beibehaltungserklärung der Staatsangehörigkeit abgeben, um diese nicht zu verlieren.
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