Gerechtigkeit: Sie rauben den SUVA mit M16-Gewehren aus Plastik aus

Gerechtigkeit: Sie rauben den SUVA mit M16-Gewehren aus Plastik aus
Gerechtigkeit: Sie rauben den SUVA mit M16-Gewehren aus Plastik aus
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Zwei Männer wurden verurteilt, nachdem sie vorgetäuscht hatten, mit nachgebildeten Sturmgewehren das Feuer auf eine Angestellte zu eröffnen. Sie wollten 5.800 Franken Entschädigung freigeben.

Die Witzbolde dachten, sie machten einen guten Scherz, indem sie sich mit Nachbildungen von M16-Sturmgewehren ausrüsteten. ©DR

Die Witzbolde dachten, sie machten einen guten Scherz, indem sie sich mit Nachbildungen von M16-Sturmgewehren ausrüsteten. ©DR

Veröffentlicht am 11.06.2024

Geschätzte Lesezeit: 1 Minute

Aufregung an den SUVA-Schaltern in Freiburg am 14. September 2023, als zwei Spanier im Alter von 47 und 38 Jahren, bewaffnet mit Miniaturimitationen von M16-Sturmgewehren, vorgaben, einen Mitarbeiter zu erschießen, um rund 5.800 Franken Entschädigung wegen Wolle freizugeben. Die Mini-Nachbildungen bestanden aus Kunststoff, aber das realistische Aussehen und das Klickgeräusch, das sie machten, als die falschen Angreifer auf ihr Opfer „schossen“, erschreckten die ausgeraubte Angestellte so sehr, dass sie gelähmt in sein Büro eilte, um das Opfer sofort freizulassen Entschädigung gefordert.

Sichtlich stolz auf die Wirkung legten die Plastikräuber ihre Spielzeuge auf die Theke, um sich über den Erfolg ihres „Witzes“ besser auf die Oberschenkel schlagen zu können.

Als ihnen mitgeteilt wurde, dass die Gelder in den nächsten Tagen überwiesen würden, machten sie sich ganz aufgeregt auf den Weg. Ohne zu wissen, dass das Opfer alle seine Kontaktdaten hatte. Und noch weniger, dass der Besitz und die Verwendung von nachgeahmten Plastikwaffen, selbst zum Spaß, die mit echten Waffen verwechselt werden können – in diesem Fall eine offensichtliche Verwechslung –, unter das Bundeswaffengesetz fällt, das nicht einmal mit Spielzeug herumspielt miniaturisierte.

Zwei Stunden später, als die Polizei sie festnahm, lachten sie weniger und verbrachten etwas mehr als sechs Stunden in Polizeigewahrsam. Und das schon gar nicht erst seit Kurzem, als die Staatsanwaltschaft Freiburg sie alle zwei bis drei Monate zu Bewährungsstrafen, Feststrafen von 500 und 800 Franken und Gerichtskosten von 350 Franken verurteilte, wegen Gewalt oder Drohung gegen Amtsträger und Verletzung des Waffengesetzes.

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