Eröffnung der Jagd: Was ändert sich in der Haute-Garonne?

Eröffnung der Jagd: Was ändert sich in der Haute-Garonne?
Eröffnung der Jagd: Was ändert sich in der Haute-Garonne?
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Die Jagd in der Haute-Garonne wird am 8. September 2024 eröffnet und am 28. Februar 2025 geschlossen. Änderungen in den Vorschriften sind zu beachten.

Die Jagd auf Wildschweine ist nun über einen Zeitraum von 12 Monaten möglich. © Piotr Krzeslak / Shutterstock.com

Der Eröffnungstermin für die Jagd in der Haute-Garonne wurde bekannt gegeben. Es beginnt am 8. September 2024 um 7 Uhr und endet am 28. Februar 2025. Die Möglichkeit für staatliche Stellen, die Bedeutung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und des Jagdmanagementplans des Departements hervorzuheben.

Neue Regelungen für die Wildschweinjagd

Dieses Jahr, Es wurden bemerkenswerte Änderungen an den Wildschweinjagdbestimmungen vorgenommen in der Haute-Garonne mit dem Ziel, die Bevölkerung zu kontrollieren und das Risiko von Verkehrsunfällen und Schäden an Ernten und Grünflächen zu verhindern. Vom 1. Juni bis 14. August 2024 ist die Wildschweinjagd nur mit individueller Genehmigung der Präfektur gestattet. Im Zeitraum vom 15. August 2024 bis 31. März 2025 ist die Jagd ohne Präfekturgenehmigung gestattet, vom 1. April bis 31. Mai 2025 ist die Jagd erneut genehmigungspflichtig.

Damit ist die Schwarzwildjagd erstmals über einen durchgehenden Zeitraum von 12 Monaten möglich. Weitere unvergessliche Termine sind die Jagd auf Jagdhunde vom 15. September 2024 bis zum 31. März 2025 und die Untergrundjagd auf Füchse, Nutria und Dachse bis zum 15. Januar 2025.

Schutzmaßnahmen und Einschränkungen

Es werden auch Verbote erlassen, um bestimmte Arten zu schützen und die Wiederbesiedelung des Wildes zu fördern., wie Kotschießen und die Jagd auf Rebhühner, Fasane, Murmeltiere und Auerhühner. Dienstags und freitags sind die Dreharbeiten außer an Feiertagen ausgesetzt.

Die Jagd bei Schneewetter ist verboten, mit Ausnahme der Jagd auf Ringeltauben im Jagdgebiet der zentralen Pyrenäen. Auch der Wildschweinfang ist ganzjährig verboten, es sei denn, es gibt eine konkrete Ausnahmeregelung.

Der Jagdplan legt Quoten für Hirsche, Rehe, Gämsen und Damwild fest, wobei Mindest- und Höchstgrenzen einzuhalten sind. Darüber hinaus dürfen bestimmte Wildarten ausnahmsweise nur zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Jagdbedingungen gejagt werden. Darunter der Fasan vom 8. September 2024 bis 19. Januar 2025, der Hase vom 8. September 2024 bis 28. Februar 2025 oder das Wildkaninchen vom 8. September 2024 bis 31. Januar 2025.

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