Mit Ausnahme des Kantons Wallis lehnten die französischsprachigen Kantone beide Ziele klar ab. Gleichzeitig unterstützte sie die überwiegende Mehrheit der Deutschschweizer Kantone, ohne dass dies jedoch den Ausschlag zu ihren Gunsten gab.
Spannung wegen Untervermietung
Bei den Untermietern hielt die Spannung den ganzen Nachmittag an. Am Mittag schien das Ja-Lager den Hochrechnungen zufolge einen Vorsprung zu haben.
Als Bastion der Schweizerischen Mieterschutzvereinigung (Asloca), die das Referendum ins Leben gerufen hat, war der Kanton Genf mit einer Ablehnung von fast 65 % der Verfechter des „Neins“. Auch Neuenburg (62 %), die Waadt und der Jura (59 %) lehnten eine Verschärfung der Regeln klar ab. In Freiburg gewinnt die Nein-Stimme mit über 53 %.
Eine Ausnahme bildete das Wallis, das die Reform mit 53 % akzeptierte. Auch das Tessin stimmte mit über 54 % zu.
In der Saane-Region stimmten Basel-Stadt (61 %), Solothurn (54 %) Bern und Zürich (53 %) mit Nein, ebenso wie die Westschweiz. In allen anderen Deutschschweizer Kantonen liegt die Befürwortung einer stärker regulierten Untervermietung zum Teil recht deutlich an der Spitze: 61 % in Appenzell Innerrhoden, 60 % in Schwyz oder sogar 56 % in Graubünden.
Insgesamt gaben 1.196.640 Wähler an der Wahlurne eine Ja-Stimme ab, im Vergleich zu 1.274.814 Nein-Stimmen.
Alemannische Ablehnungen
Etwas deutlicher fiel die Ablehnung bei der zweiten zur Abstimmung stehenden Reform aus, die einfachere Kündigungen für den Eigenbedarf der Eigentümer vorsah. Der Text wurde in fast allen französischsprachigen Kantonen abgelehnt, insbesondere in Genf von 67 % der Bevölkerung. Es folgen Neuenburg mit 64 %, Waadt und Jura mit 60 % sowie Freiburg mit 55 %. Lediglich das Wallis zeichnete sich erneut durch seine Unterstützung aus.
Am Saaneufer sagten Zürich und Bern (57 %) nein, ebenso Solothurn, Luzern (51 %) und Basel-Stadt (65 %). In den anderen Deutschschweizer Kantonen fand die Revision erneut deutliche Zustimmung.
Am Ende erhielt das Ja-Lager 1.141.741 Stimmen gegen 1.331.128 Ablehnungen.
Zwei Reformen
Im vergangenen Jahr stimmte das Parlament aus Eigentümerkreisen zwei Projekten zu. Die erste zielte darauf ab, missbräuchliche Untervermietung zu verhindern und die Schraube etwas anzuziehen. Die Regelungen ändern sich in diesem Bereich daher nicht, eine etwaige Untervermietung ist dem Eigentümer bzw. Vermieter anzuzeigen.
Das zweite Ziel zielte darauf ab, die Kündigung von Mietverträgen für den Eigenbedarf zu vereinfachen. Die Rechte kritisierte die langen Gerichtsverfahren zwischen Eigentümern und Mietern. Das bisherige Recht, das vorsieht, dass Eigentümer ihre Wohnung bei Vorliegen eines dringenden Bedarfs auch selbst in Anspruch nehmen können, bleibt daher weiterhin in Kraft.
Zukünftige Spannungen
Der Bundesrat legte Lippenbekenntnisse zu den Texten ab, denn das Gesetz verpflichtet ihn dazu. Der für das Dossier zuständige Bundesrat UDC Guy Parmelin erinnerte im Wahlkampf daran, dass der Bundesrat zunächst keinen Anlass für eine Gesetzesänderung sah.
Dieses doppelte Scheitern sollte jedoch nicht dazu führen, dass sich die Spannungen in der Wohnungsfrage vor dem Hintergrund der Knappheit und der hohen Mieten verringern. Das rechte Parlament hat zwei neue Entwürfe zur Neuregelung des Mietrechts vorgelegt, darunter einen, der darauf abzielt, die Möglichkeiten von Mietstreitigkeiten einzuschränken.
Asloca warnte, dass dies nur die ersten Schritte einer Reihe von Angriffen seien, die auf eine vollständige Liberalisierung des Mietmarktes abzielen. Und die Organisation hat bereits angekündigt, eine Volksinitiative zur Verankerung des Prinzips der kostenorientierten Miete starten zu wollen. Der Text fordert außerdem eine automatische Mietpreisbindung.