An diesem Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen vertraute sich eine Fünfzigjährige, die mit Belästigungen durch ihren Ex-Partner konfrontiert wurde, unseren Kollegen an Westfrankreich. Diese Bewohnerin des nördlichen Maine-et-Loire erlebt seit ihrer Trennung einen wahren Albtraum.
Sie dachte, sie würde sich von einem Manipulator befreien, doch sie erbte einen Stalker. Eine Situation, unter der sie nun seit sechs Jahren leidet. Sehr schnell nach der Trennung wird dieser Frau klar, dass ihr Ex-Partner ihr überall hin folgt. Auf der Straße oder im Supermarkt beobachtet der Mann jede dieser Gesten. Er wurde zu seinem Schatten. Eine ständige und verstörende Präsenz, der sie nicht entkommen kann.
Die Gendarmerie lehnt seine Beschwerde ab
Umziehen? Sie hat es versucht. Doch am nächsten Tag treibt sich ihr Stalker vor ihrem Haus herum. Voller Angst lässt sie ihr Auto und ihr Telefon überprüfen, um sicherzustellen, dass kein Überwachungsgerät installiert ist. Vergeblich. Ohne andere Lösungen und erschöpft reichte sie schließlich eine Beschwerde ein.
Ohne konkrete Beweise ist leider keine Strafverfolgung möglich. Sie wandte sich schließlich an den Verein SOS Femmes 49, der ihr Unterstützung, aber keine wirklichen Lösungen bot. Die Fünfzigjährige lebt nun Tag für Tag in Angst vor einer möglichen Tat und versucht, ihrer Verfolgung so weit wie möglich zu entkommen.