Der Bürgermeister von Bouéni wurde an diesem Dienstag wegen Günstlingswirtschaft und illegaler Zinsübernahme angeklagt

Der Bürgermeister von Bouéni wurde an diesem Dienstag wegen Günstlingswirtschaft und illegaler Zinsübernahme angeklagt
Der Bürgermeister von Bouéni wurde an diesem Dienstag wegen Günstlingswirtschaft und illegaler Zinsübernahme angeklagt
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Der Bürgermeister von Bouéni, Mouslim Abdourahaman, steht an diesem Dienstag wegen Günstlingswirtschaft und illegaler Inanspruchnahme öffentlicher Aufträge seiner Gemeinde vor Gericht. Nach einem Bericht der regionalen Rechnungsprüfungskammer wurde eine Untersuchung eingeleitet.

Mouslim Abdourahaman, der Bürgermeister von Bouéni, steht an diesem Dienstag, dem 26. November, wegen Günstlingswirtschaft und illegaler Interessenübernahme vor Gericht, nachdem die ursprünglich für den 5. November geplante Anhörung verschoben wurde. Der Bürgermeister und mehrere gewählte Beamte der Stadt wurden im Februar in dieser Angelegenheit in Polizeigewahrsam genommen. Dies folgt einem Bericht der regionalen Rechnungskammer, insbesondere über die Verwaltung öffentlicher Märkte durch die Gemeinde.

Der Raum erwähnte insbesondere „das Fehlen interner Verfahren” und erklärte das „lEine Gemeinde geht bei der Aufteilung ihrer Einkäufe wie üblich vor. Sie führt keine Liste der Geschäfte, die sie macht. Einige vergebene Aufträge seien laut Kammer sogar „anfechtbar“.

Dass er an der nächsten Kommunalwahl 2026 nicht teilnehmen kann, weiß der Bürgermeister jedenfalls schon jetzt. Im September wurde er vom Verfassungsrat für die Dauer von drei Jahren für nicht wählbar erklärt, weil er im Jahr 2026 keine Wahlkampfrechnung eingereicht hatte im Rahmen der Senatswahlen im Jahr 2023. Der Muslim Abdourahaman ist bei weitem nicht der einzige gewählte Beamte aus Mahor, der über Günstlingswirtschaft und illegale Interessenübernahme besorgt ist.


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