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Ein 40-jähriger Mann wurde am Dienstag, dem 26. November 2024, überrascht, als er den Verhandlungssaal des Justizvollzugsanstalts in Laval (Mayenne) fotografierte. Er erschien noch am selben Tag wegen bedingter Morddrohungen und wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Eine Untersuchung wurde eingeleitet.
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In Gerichtssälen hängt dieses Plakat mit einem durchgestrichenen Handy. Und das nicht umsonst, denn das Gesetz verbietet es „ab Beginn der mündlichen Verhandlung vor den Verwaltungs- oder Gerichtsgerichten die Verwendung jeglicher Vorrichtung, die die Aufzeichnung, Fixierung oder Übertragung von Sprache oder Bild ermöglicht.“
. Kurz gesagt, es ist nicht möglich, zu fotografieren, zu filmen und sogar Ton aufzunehmen. Verhängte Strafe: 4.500 € Geldstrafe und Beschlagnahme der Ausrüstung, mit der…