Als ein städtischer Polizeibeamter verletzt wurde, als er sich weigerte, der Aufforderung Folge zu leisten, eröffneten die Behörden daraufhin das Feuer

Als ein städtischer Polizeibeamter verletzt wurde, als er sich weigerte, der Aufforderung Folge zu leisten, eröffneten die Behörden daraufhin das Feuer
Als ein städtischer Polizeibeamter verletzt wurde, als er sich weigerte, der Aufforderung Folge zu leisten, eröffneten die Behörden daraufhin das Feuer
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Der Flüchtige, der von einem Polizisten auf zwei Rädern blockiert wurde, fuhr rückwärts und schlug heftig auf den Beamten ein. Trotz der Schießerei der Polizei flüchtete der Fahrer.

Eine weitere Weigerung, in Frankreich nachzukommen. Wie wir erfuhren, hat am Dienstag bei einer Verfolgungsjagd der Stadtpolizei von Colombes in Hauts-de-Seine ein Fahrer einen Polizisten brutal angefahren Le Figaro aus einer Polizeiquelle an diesem Mittwoch, 27. November.

Die Ereignisse ereigneten sich kurz vor 17 Uhr während einer Routinekontrolle der Nationalpolizei in der Avenue Kléber in Colombes. Der Autofahrer kommt der Aufforderung zunächst nach und hält an. Bei der Kontrolle stellten die Behörden fest, dass die Person unter Drogeneinfluss stand und keine Ausweispapiere besaß. Der Mann entschließt sich daraufhin zum Neustart und flüchtet am Steuer seines Fahrzeugs in Richtung Argenteuil, einer Nachbarstadt.

Der Fahrer ist immer noch auf der Flucht

Anschließend beginnt eine Verfolgungsjagd mit Bikern der Stadtpolizei, die ihn bis zum Parkplatz eines Supermarkts verfolgen. Vor Ort wurde der Flüchtige von einem abgestiegenen Polizisten auf zwei Rädern aufgehalten. Doch nichts hält den Fahrer auf, der rückwärts fährt und den Beamten heftig anfährt.

Ein zweiter Polizist trifft ein und feuert einen Schuss ab, um den Mann festzunehmen. Vergeblich, denn dem Autofahrer gelingt es, der Polizei zu entkommen. Er sei immer noch auf der Flucht und werde aktiv gesucht, heißt es. Der angeschlagene Beamte wurde an den Beinen verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Ihm wurden fünfzehn Tage vorübergehende Arbeitsunterbrechung (ITT) verordnet.

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