Das komplett renovierte Port Wilson wurde offiziell eröffnet

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Die Genfer Behörden und ihre Partner haben positive Ergebnisse aus dem Pilotprojekt zur Unterstützung von Mietern in Schwierigkeiten gezogen. Innerhalb von zwei Jahren konnten 249 Haushalte von diesem „effektiven System“ zur Begleichung ihrer Mietrückstände profitieren. Ab Januar 2025 wird es dauerhaft übernommen.

Der im Februar 2022 eingeführte Mechanismus ist einfach. Dem Kündigungsschreiben ist ein Formular beigefügt, das der Mieter ausfüllen und an das Allgemeine Hospiz senden muss. Dieser kann nach Prüfung das Geld von einem privaten Gründungspartner des Projekts zur Begleichung der Mietrückstände erhalten. Für die Vermittlung von Kontakten und die Weitergabe von Informationen sind Immobilienkreise zuständig.

Zwischen Juni 2022 und Mai 2024 seien 702 Anträge eingereicht worden und 240 Haushalte hätten von dieser Unterstützung profitieren können, erläutert das Ministerium für Sozialen Zusammenhalt am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Die Höhe der erhaltenen Hilfe beläuft sich auf 785’000 Franken.

Die Gründe für die Probleme im Zusammenhang mit der Mietzahlung sind vielfältig. Das Wichtigste hängt mit dem Vorhandensein von Schulden oder unerwarteten Rechnungen zusammen. Als nächstes kommen Arbeitslosigkeit und gesundheitliche Gründe.

Fülle eine Lücke

Den von den Behörden durchgeführten Erhebungen zufolge behielten mehr als 86 % der Begünstigten ihren Mietvertrag auch einige Monate nach Erhalt der Unterstützung noch bei. Darüber hinaus hatten 64 % der Begünstigten keine neuen Mietrückstände.

„Wir verfügen jetzt über ein wirksames Instrument, um eine Lücke in unserem Sozialsystem zu schließen“, wird Thierry Apothéloz, Staatsrat und zuständig für die Abteilung für sozialen Zusammenhalt, in der Pressemitteilung zitiert.

Kein Vermögen

Von den 702 bearbeiteten Anfragen stammten 35 % von Alleinstehenden, 34 % von Paaren mit Kindern und 25 % von Einelternfamilien. Das Einkommen der Bewerber ist mit einem durchschnittlichen Gehalt von knapp über 3000 Franken pro Monat in der Regel sehr gering.

Ihr Vermögen ist besonders gering, wenn nicht gar nicht vorhanden. Tatsächlich verfügen über 90 % der Anspruchsberechtigten über keine finanziellen Rücklagen im Haushalt (weniger als 750 Franken).

Die Mieten der Antragsteller liegen durchschnittlich bei etwa 1500 Franken pro Monat inklusive Nebenkosten. Von der angegebenen beruflichen Tätigkeit ist die Hälfte erwerbstätig und 21 % arbeitslos. Nur wenige Selbstständige nehmen diese einmalige Hilfe in Anspruch. Übertragsrückstände belaufen sich in der Regel auf zwei Monatsmieten.

Effektive Maßnahme

„Die Menschen, die von dieser Hilfe profitiert haben, haben alle ihre Erleichterung darüber zum Ausdruck gebracht, dass sie in ihren Häusern bleiben können. Diese Maßnahme hat sich bei relativ geringen Kosten als wirklich effektiv erwiesen und findet die Zustimmung aller Partner“, fügt Leila Badiss hinzu. Projektleiter für das Allgemeine Hospiz.

Die Genfer Immobilienkammer unterstützt voll und ganz eine „ausgewogene und vorteilhafte Lösung für alle“. Für sie hat die Initiative den Vorteil, dass sie die mit Räumungs- und Wiedervermietungsverfahren verbundenen Kosten senkt und zur Stabilisierung der Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern beiträgt.

Einsparungen für den Kanton

Obwohl es schwierig ist, die direkten Auswirkungen von Domos auf die Anzahl der behandelten Situationen abzuschätzen, ist es dennoch möglich, die Kosten abzuschätzen, die dank des Systems hätten vermieden werden können. Im Falle einer Kündigung der Mieterwohnung wäre der Kanton in bestimmten Fällen sogar verpflichtet, die Notunterkunft zu übernehmen, nämlich rund 2500 Franken pro Monat.

Geht man davon aus, dass die Hälfte der 249 Haushalte unterstützt worden wäre, lägen die Gesamtkosten bei 312.000 Franken pro Monat. Ohne Domos wären die Kosten für den Kanton für etwas mehr als drei Monate daher höher als die Systemkosten für ein ganzes Jahr.

Für die Zukunft empfiehlt eine externe Evaluierung, das Domos-System sowohl bei potenziellen Begünstigten als auch bei sozialen Aktionspartnern im Zusammenhang mit Wohnungsfragen besser bekannt zu machen. Aber auch, um den Leistungsempfängern Beratung und soziale Unterstützung anzubieten und in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen die Förderkriterien zu überdenken.

Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats

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