Der Zustand der Naturkatastrophe wurde in zehn Gemeinden in Nord und Pas-de-Calais festgestellt

Der Zustand der Naturkatastrophe wurde in zehn Gemeinden in Nord und Pas-de-Calais festgestellt
Der Zustand der Naturkatastrophe wurde in zehn Gemeinden in Nord und Pas-de-Calais festgestellt
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Für fünf Gemeinden im Norden und fünf in Pas-de-Calais, die von Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen waren, wurde der Zustand einer Naturkatastrophe anerkannt, teilte das Amtsblatt am Dienstag, 3. Dezember, mit.

Zehn Gemeinden in Nord und Pas-de-Calais haben endlich die Anerkennung des Naturkatastrophenzustands erhalten. Die Ankündigung wurde am Dienstag, dem 3. Dezember, im Amtsblatt veröffentlicht und folgte den Anordnungen vom 18. und 19. November.

Von den Gemeinden waren sechs am 31. Juli und 1. August 2024 wegen „Schäden durch Überschwemmungen und Erdrutsche“ angeklagt. Im Norden sind die Gemeinden Gruson, Houdain-lez-Bavay, Taisnières-sur-Hon und Willems betroffen aufgrund der Anhäufung von Niederschlägen und des Spitzenflusses des Flusses an diesem Tag, der „eine Wiederkehrperiode von mehr als 10“ darstellt Jahre”. In Pas-de-Calais listet das JO Campagne-lès-Wardecques und Libercourt auf.

Die Bodenbewegungen in Étaples am 11. November 2023 und in Saint-Omer am 16. April sowie die Überschwemmung durch mechanische Wellenschocks am 9. April 2024 in Wimereux vervollständigen die Liste.

Auch die Gemeinde Zermezeele wurde am 1. April 2022 wegen „der ungewöhnlichen Intensität des Phänomens (unterschiedliche Landbewegungen infolge von Dürre und Bodenrehydrierung)“ als Naturkatastrophe eingestuft.

Drei nicht anerkannte betroffene Gemeinden

Für die Gemeinden Andres und Ransart (Pas-de-Calais) sowie Orchies im Norden wurde jedoch der Zustand einer Naturkatastrophe nicht anerkannt.

Für Einwohner der betroffenen Gemeinden wurde eine Frist von dreißig Tagen ab Veröffentlichung des Dekrets festgelegt, „um sich an ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden, um von der im Gesetz Nr. 82-600 vom 13. Juli vorgesehenen Entschädigungsregelung zu profitieren.“ 1982 geändert in Bezug auf die Entschädigung für Opfer von Naturkatastrophen“, heißt es im Amtsblatt.

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