Bei der einen Familie funktioniert es, bei der anderen nicht

Bei der einen Familie funktioniert es, bei der anderen nicht
Bei der einen Familie funktioniert es, bei der anderen nicht
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Im Tauziehen zwischen Familien, die ihre Kinder zu Hause erziehen wollen, und dem Rektorat sind gerade erste Rechtsentscheidungen in der Sache gefallen.

In zwei vor wenigen Tagen ergangenen Urteilen entschied das von zwei Familien aus Deux-Sèvres angerufene Verwaltungsgericht zugunsten einer von ihnen und lehnte den Antrag der anderen ab.

Saubere Lage

Für das erste dieser beiden Elternpaare stellen die Richter fest, dass alle Geschwister bis dahin vom Homeschooling profitierten, das bis August 2021 nur meldepflichtig war.

Er war daher der Ansicht, dass sich das letzte Kind der Familie, das das Alter für den Eintritt in den Kindergarten erreicht habe, tatsächlich in einer „richtigen Situation“ befinde, wie es das Gesetz vorsehe, und daher wie seine Ältesten zu Hause unterrichtet werden könne Die von den Eltern vorgelegte Akte enthält offenbar alle Garantien für die Seriosität.

Risiken der Strafverfolgung

Die Begründung des zweiten Antrags überzeugte das Gericht hingegen nicht. Die Eltern eines kleinen Mädchens, das 2019 geboren wurde, wünschen sich, dass es mit den Materialien der Montessori-Pädagogik unterrichtet wird.

Dieser Wunsch stellt keine spezifische Situation des Kindes dar, das daher unter Androhung rechtlicher Schritte gegen die Eltern zur Schule gehen muss.

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