Digitalisierung der Justiz: Kleine Vereinbarungen zwischen bpost und der Verwaltung

Digitalisierung der Justiz: Kleine Vereinbarungen zwischen bpost und der Verwaltung
Digitalisierung der Justiz: Kleine Vereinbarungen zwischen bpost und der Verwaltung
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Zwischen 2020 und 2023 hat bpost im Auftrag des FÖD Justiz eine Reihe von Tools entwickelt. Eine erstaunliche Zusammenarbeit, die viele Fragen aufwirft.


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Von Julien Bialas und Arthur Sente

Veröffentlicht am 03.07.2024 um 06:07 Uhr
Lesezeit: 3 Min

NJustiz digitalisieren. Ehrgeiz ist nicht neu. Doch unter der Führung von Vincent Van Quickenborne (Open VLD), Justizminister zwischen 2020 und 2023, erlebten im Zuge einer Reihe seit langem geplanter Projekte, etwa der Einsatz sicherer elektronischer Signaturen oder der Zugriff auf Online-Justizakten, einen namhaften Aufschwung des Crossborder-Projekts.

Ziel dieses Dienstes war zunächst die Ahndung von Verkehrsdelikten (national und international). Da die Plattform eine gewisse Wirksamkeit gezeigt hat (mit einer Wiedergutmachungsrate bei Verkehrsstrafen von 93 % im Jahr 2020), wurden ihre Aufgaben schrittweise ausgeweitet. Heute verwaltet Crossborder auch die Einziehung von Strafvollzugsstrafen (z. B. Soforttransaktionen wegen Drogenbesitzes), die JustonWeb-Website und die Übermittlung von Gerichtsdokumenten.



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