Ohne Führerschein verhaftet, filmte er seine überhöhte Geschwindigkeit mit über 200 km/h – Medialot

Ohne Führerschein verhaftet, filmte er seine überhöhte Geschwindigkeit mit über 200 km/h – Medialot
Ohne Führerschein verhaftet, filmte er seine überhöhte Geschwindigkeit mit über 200 km/h – Medialot
-

Untersuchung durch die Lot-Gendarmen.

Während eines täglichen Verkehrspolizeidienstes kontrollierten Soldaten des motorisierten Zuges Cahors einen Fahrer in der Stadt Cieurac. Es stellte sich heraus, dass Letzterer zuvor mit einem Führerscheinentzug belegt war und ohne Versicherung auf einem Motorrad unterwegs war. Anschließend wurde ein Eingriff durchgeführt.

Diese Situation, die auf unseren Straßen leider nur allzu häufig vorkommt, hätte hier aufhören können. Dies geschah jedoch ohne Berücksichtigung des Instinkts der Verkehrssicherheitsexperten, der Gendarmerie-Motorradfahrer, und des Interesses der Staatsanwaltschaft an schweren Verstößen von Verkehrssündern.

Fasziniert führten die Gendarmen eine Umgebung gegen diesen Täter durch, die sich offensichtlich nicht an die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung hielt, und entdeckten dank der Unterstützung der digitalen Ermittlungseinheit (Internet) der Gruppe den „Pot aux Roses“.

Letzterer verewigte mithilfe einer Bordkamera und eines Mobiltelefons in sozialen Netzwerken die aufeinanderfolgenden Verkehrsdelikte, die er beim Fahren seines Motorrads begangen hatte. Die Person filmte sich dabei, wie sie auf den Straßen von Lot zu schnell fuhr und teilweise 200 km/h überschritt. Er missachtete die grundlegenden Sicherheitsregeln und gefährdete bewusst die Sicherheit anderer Benutzer, indem er solche Auswüchse sogar digital bewarb.

Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft von Cahors führten Anfang der Woche zu seiner Unterbringung in Polizeigewahrsam. Nachdem er alle behaupteten Tatsachen zugegeben hatte (von ihm gefilmt!), wurde er an das Gericht von Cahors verwiesen.

Die Strafe fiel: Führerscheinentzug mit Wiedereinzugsverbot für 5 Monate, 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 600 Euro Geldstrafe, ein Verkehrssicherheitskurs und natürlich die Beschlagnahmung der Kamera und insbesondere des Motorrads. Motorrad, das, soweit gesetzlich zulässig, möglicherweise der Gendarmerie zugeteilt werden könnte, um deren Mittel zur Bekämpfung schwerer Verkehrskriminalität zu stärken.


-

PREV Eine getötete Färse und ein Schaf, ein Diebstahl aus einem Transformator… Nièvre-Neuigkeiten in Kürze
NEXT Das Leben dieses naturbegeisterten Architekten