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Leitartikel Paris
Veröffentlicht am
14. Dez 2024 um 6:18 Uhr
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Der summarische Richter des Pariser Verwaltungsgerichts entschied zugunsten des Direktors des Instituts für politische Studien (IEP) von Paris, der vier seiner Studenten nach ihrem Abschluss den Zutritt zur Einrichtung verboten hatte Wirtschaftsforum „Störungen“ von der renommierten Schule in der Rue Saint-Guillaume.
Eine unzureichend motivierte Entscheidung für Studierende
Luis Vassy, der Nachfolger von Mathias Vicherat, hatte tatsächlich beschlossen, sich an die Disziplinarabteilung der Einrichtung zu wenden und ihnen ab dem 8. Oktober 2024 vorsorglich den Zutritt zu den Räumlichkeiten und Gehegen der Einrichtung zu verbieten Tag nach dem Vorfall. Diese vier Studenten „in Solidarität mit Palästina“ hatten tatsächlich „eine Aktion gefilmt, in der sie den Völkermord und die Mitschuld mehrerer großer Unternehmen anprangerten, die an der Kolonial- und Völkermordpolitik von Sciences Po beteiligt waren“, heißt es auf der Website von Permanent Revolution.
Die vier Studenten hatten unter diesen Bedingungen beim Richter des Verwaltungsgerichts von Paris Berufung eingelegt, um die Aussetzung der Wirkung dieser Entscheidung zu erwirken: Sie seien nämlich daran gehindert, „am Unterricht teilzunehmen“ und „von den dokumentarischen Ressourcen der Einrichtung zu profitieren“. , aber auch „direkte Interaktionen mit Lehrenden und anderen Studierenden zu haben“, „an Prüfungen teilzunehmen“ und „fortlaufende Beurteilungstests“ durchzuführen, die für den Erfolg ihres Semesters notwendig sind.
Grundsätzlich hätten die vier Studierenden – drei davon im 2. Studienjahr eines Bachelorstudiums und einer im Masterstudium – „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit dieser „unzureichend begründeten“ Entscheidung gehabt und seien mit einem „Mangel an seriöser Prüfungsleistung“ behaftet ” ihrer persönlichen Situationen.
Möglichkeit, Prüfungen in einem speziellen Raum abzulegen
Aus ihrer Sicht wurden die behaupteten Sachverhalte nicht charakterisiert und stellten keine „Verstöße gegen die Pariser IEP-Vorschriften“ dar. Diese Maßnahme sei daher „weder den Erfordernissen der öffentlichen Ordnung angepasst, noch notwendig, noch verhältnismäßig“.
Doch der Direktor hatte drei der vier Studenten angeboten, die Kurse per Videokonferenzsoftware aus der Ferne zu verfolgen, was alle drei abgelehnt hatten. Sie hätten sich damit den „Austausch mit Professoren und anderen Studierenden“ untersagt und sich damit „in die von ihnen angeprangerte Notsituation“ begeben, stellt der Richter im Eilverfahren in soeben veröffentlichten Beschlüssen vom 28. Oktober 2024 fest.
„Die Ausleihe von Lehrbüchern aus der Bibliothek bleibt über die Campusleitung und die Mitglieder der Bibliothek möglich [leur] Team“, auch positiv vom Verwaltungsrichter. Und „die Einrichtung gestattet ausgeschlossenen Studierenden, ihre schriftlichen Prüfungen in einem ihnen gewidmeten Raum abzulegen“.
Die vierte, die ihrerseits ein Praktikum absolvierte, war zur „Telearbeit“ verpflichtet, da die Einrichtung, in der sie ihr Praktikum absolviert, ihr kein dauerhaftes „Büro“ zur Verfügung stellt. Es bleibt bestehen, dass diese Verpflichtung, sofern sie „festgelegt“ ist, „dem IEP nicht auferlegt wird“ und der Student jederzeit „zu Hause oder in einer anderen Bibliothek arbeiten“ kann. Letztlich lehnte der Richter daher die vier Anträge ab. Nach der erneuten Prüfung des Falles in der Sache können die Studierenden immer noch darauf hoffen, dass sie ihren Fall in der Sache gewinnen, aber in der Zwischenzeit gilt ihre vorübergehende Räumung weiterhin.
CB-PressPepper
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