Angriffe auf Minderjährige: Jean-François Leduc erhält „eine milde Strafe“

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Erhebliche Verzögerungen bei der Bearbeitung seines Falles ermöglichten es einem Angreifer, am Freitag im Gerichtsgebäude von Amos ein milderes Strafmaß auszuhandeln. Der 44-jährige Valdorien Jean-François Leduc wurde wegen sexueller Vorwürfe gegen zwei Teenager zu zwei Jahren weniger pro Tag Gefängnis verurteilt

Die gegen Jean-François Leduc vorgeworfenen Taten ereigneten sich zwischen 2010 und 2017 in Matagami. Eines der Opfer wurde im Alter zwischen 12 und 18 Jahren wiederholt misshandelt. Bei dem Angreifer handelte es sich um jemanden, der seiner Familie nahe stand und ihm vertraute. Er spielte gegenüber dem Opfer eine maßgebliche Rolle, als sie für zwei Jahre bei ihm lebte.

Der Teenager reichte 2019 Klage gegen Leduc ein, nahm sich jedoch 2020 das Leben. Seine Mutter nahm ihren Kampf vor Gericht wieder auf und gab am Freitag vor Richterin Marie-Chantal Brassard vom Gericht von Quebec eine herzzerreißende Aussage ab.

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Jean-François Leduc. (Archivfoto)

Foto: Mit freundlicher Genehmigung – Sûreté du Québec

Fünf Jahre, Frau Richterin, sind eine lange Zeit, es ist eine sehr lange Zeit. Fünf Jahre lang haben wir unser Leben auf Eis gelegt. Wir verbrachten fünf Jahre damit, den Atem anzuhalten, während aller Gerichtsverfahren, immer in der Angst, dass der Angreifer ungeschoren davonkommt.sagte sie.

Die Mutter konfrontierte auch Leduc, der sie während ihrer gesamten Aussage nie ansah.

Lange Verzögerungen

Das gegen Jean-François Leduc verhängte Urteil ist Gegenstand eines gemeinsamen Vorschlags beider Parteien. Der im Januar 2023 erstmals erschienene Täter konnte einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen unzumutbarer Verzögerungen stellen, die die Staatsanwaltschaft unbedingt vermeiden wollte.

>>Ich Andrée-Anne Gagnon im Gerichtsgebäude Rouyn-Noranda.>>

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Ich Andrée-Anne Gagnon, Staatsanwältin des Direktors für Straf- und Strafverfolgung. (Archivfoto)

Foto: Radio-Canada / Gabriel Poirier

Aus verschiedenen Gründen konnte dieser Fall nicht innerhalb der angemessenen Fristen beurteilt werden, die durch die jordanische Entscheidung des Obersten Gerichtshofs festgelegt wurden. Unter diesen Umständen war es uns lieber, als dass wir mit einer Aussetzung des Verfahrens konfrontiert würden, und dass es uns lieber gelingen würde, eine bestimmte Form des Urteils zu erreichen, damit der Herr einen Teil des von ihm begangenen Unrechts anerkennt, dass er seine Schuld anerkennt und dass er verurteilt wirderklärt Me Andrée-Anne Gagnon, Staatsanwältin für Straf- und Strafverfolgung.

In ihrer Verteidigung erklärte Me Anne-Frédérique Girard dem Gericht, dass Jean-François Leduc trotz der umstrittenen Situation in Bezug auf angemessene Fristen diese Angelegenheit klären wollte. Ihr zufolge bereut er seine Taten und schämt sich dafür. Er sagte, er sei bereit, sowohl während seiner Haft als auch während seiner dreijährigen Bewährungszeit jede erdenkliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ein milder Satz

Nach kurzem Überlegen stimmte Richterin Marie-Chantal Brassard schließlich dem gemeinsamen Vorschlag zu, obwohl dies ihrer Meinung nach der Fall war mit einer milden Strafe.

Wenn es gemeinsame Vorschläge gibt, ist der Maßstab, den ich anwenden muss, nicht das, was ich verhängt hätte, sondern vielmehr, ob das mir vorgeschlagene Urteil geeignet ist, die Rechtspflege in Misskredit zu bringen, oder ob es dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft. Sollten diese beiden Fragen verneint werden, muss ich der gemeinsamen Empfehlung folgenerinnerte sie sich.

Sie räumte ein, dass mögliche Verletzungen der Rechte des Angeklagten zu einer Aussetzung des Verfahrens hätten führen können, was zu einer Reduzierung seiner Strafe geführt hätte.

Was mir gesagt wurde, ist, dass ich diese Verstöße berücksichtigen und die Tatsache außer Acht lassen muss, dass es sich bei der Verhängung einer Strafe angesichts der von Ihnen begangenen Straftaten normalerweise eindeutig um eine mehrjährige Haftstrafe gehandelt hättebetonte Marie-Chantal Brassard.

Zusätzlich zu seiner Haftstrafe wird Jean-François Leduc lebenslang im Nationalen Register für Sexualstraftäter eingetragen. Darüber hinaus wurden mehrere Anordnungen erlassen, um den Kontakt mit unter 16 Jahren einzuschränken.

Systemmängel

Für Josée Bélisle, Verwaltungskoordinatorin von CALACS-Abitibi, zeigt diese verkürzte Strafe die Mängel im Justizsystem.

>>Josée Bélisle an ihrem Schreibtisch.>>

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Josée Bélisle von CALACS-Abitibi. (Archivfoto)

Foto: Radio-Canada / Gabriel Poirier

Dies zeigt einmal mehr, wie schlecht es der Justiz geht. Wir sind uns einig, dass eine Strafe von zwei Jahren weniger pro Tag überhaupt nicht die Schwere der begangenen Taten widerspiegelt. Wir verstehen die Umstände. Leider wird es Maßnahmen ergreifen. Jemand muss zur Kenntnis nehmen, was passiert.sagt Frau Bélisle.

Sie erinnert sich, dass ihre Fehler oft zu Lasten der Opfer sexueller Übergriffe gehen.

Es gibt mehrere Jordan-Urteile, aber auch viele Verhandlungen über ein Schuldeingeständnis. Es ist niemals zum Wohle der Opfer. Und in diesem Fall glaube ich, dass wir unserer Pflicht nicht nachgekommen sind, das Vertrauen der Opfer in das Justizsystem wiederherzustellen.sie lässt fallen.

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