Den betroffenen Personen wird die Einreise in die Schweiz untersagt (Bild zur Veranschaulichung)Bild: www.imago-images.de
Der Bund schließt sich den jüngsten Sanktionen an, die die EU gegen das Land Wladimir Putin verhängt hat. Zielgruppe sind 54 Einzelpersonen und 30 Unternehmen und Körperschaften. Auch Weißrussland ist betroffen.
Die Schweiz hat ihre Sanktionsliste gegen Russland wegen des Krieges in der Ukraine um mehrere Dutzend Namen erweitert. Damit habe es die von der Europäischen Union am 16. Dezember beschlossenen Änderungen übernommen, teilte das Eidgenössische Wirtschaftsdepartement (DEFR) am Montag mit.
Insgesamt unterliegen 54 neue Einzelpersonen und 30 neue Unternehmen und Körperschaften dem Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot der Bereitstellung von Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen. Auch natürlichen Personen ist die Einreise in die Schweiz und die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet untersagt.
Dabei handelt es sich vor allem um Angehörige der Armee, Manager von Unternehmen, die im russischen Energiesektor tätig sind, und um Personen, die für die Abschiebung von Kindern oder die Verbreitung von Propaganda oder Falschinformationen verantwortlich sind, präzisiert die DEFR.
Bei den 30 angegriffenen Unternehmen und Einrichtungen handelt es sich hauptsächlich um russische Rüstungsunternehmen sowie Reedereien, die russisches Rohöl und Erdölprodukte transportieren.
Am 16. Dezember gab die EU bekannt, dass sie als Reaktion auf „hybride Angriffe“ auf ihrem Territorium die ersten Sanktionen gegen russische Agenten verhängt habe, denen „destabilisierende“ Aktionen innerhalb der Union vorgeworfen werden. Außerdem wurden zum ersten Mal umfangreiche Sanktionen gegen sieben chinesische Organisationen und Persönlichkeiten verhängt, denen vorgeworfen wird, Russland in seinem Krieg gegen die Ukraine unterstützt zu haben.
„Geisterflotte“
Darüber hinaus unterliegen 52 neue Schiffe weitreichenden Verboten, die sie daran hindern, Seeverkehrsdienste in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich vor allem um Tanker der russischen „Geisterflotte“, die russische Kohlenwasserstoffe oder Erdölprodukte ohne Einhaltung der Preisobergrenze verkaufen oder Militärgüter für Russland oder aus der Ukraine gestohlenes Getreide transportieren.
Im kommerziellen Bereich unterlagen 32 neue Unternehmen ebenfalls strengeren Exportkontrollmaßnahmen, so die DEFR.
Verantwortlich für Repression
Die DEFR übernahm aufgrund der dortigen Situation auch die neuen EU-Sanktionen gegen Weißrussland. Er fügte seiner Liste 26 Einzelpersonen und zwei Organisationen hinzu.
Dazu gehören Angehörige der Justiz, etwa Richter, die für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition verantwortlich sind, sowie Beamte verschiedener Strafanstalten, in denen politische Gefangene misshandelt werden.
Diese verschiedenen Sanktionen treten am Dienstag in Kraft. (ats)
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