Drei Jahre Gefängnis, davon eines zur Bewährung, mit fortgesetzter Inhaftierung. Zu dieser Strafe wurden Marvin Bergeron aus Niort und Roméo Likinga Moyenni, ein gebürtiger Belgier, an diesem Montag, dem 23. Dezember, vom Gericht in La Rochelle wegen Gewalttaten im Zusammenhang mit Entführung und Beschlagnahmung am 1. Dezember verurteiltIst November, in der Region La Rochelle. Der dritte Mann der Strafexpedition wegen Drogenhandels erhielt nur dreißig Monate, davon achtzehn auf Bewährung, eine Strafe, die durch das Tragen eines elektronischen Armbands abgeändert werden kann.
Ein Fall, ohne eine Beschwerde der Opfer einzureichen. Der Jüngste ist den Gerichten als Drogenhändler bekannt. Fünf Tage zuvor hatte er die Halbfreiheitsregelung, die ihm seine Inhaftierung in Niort bot, genutzt, um sich einen guten Eindruck zu machen und sein Geschäft wieder aufzunehmen.
Der Abend vom 1Ist Im November ist er mit seinem Vater in Lagord. Drei Personen, die sich als Konsumenten ausgeben, treffen ein. Aber in Wirklichkeit fordert Marvin Bergeron, Lieferant aus Charentais-Maritime, seine Schulden ein, d. h. 1.900 Euro an Medikamenten, die mit falschen Rechnungen bezahlt wurden, unter Anwendung einer „Geldstrafe“, also insgesamt 5.000 Euro.
Eine ruhige Ecke
Er würde auf Befehl eines gewissen Max handeln. Das Lagordais gibt 300 Euro. Unzureichend. Sein Vater greift ein. Anschließend werden die beiden in ein gestohlenes Auto gezwungen und fahren in eine ruhige Gegend. Bei der Ankunft erhält der erste Schläge, während der zweite von Roméo Likinga Moyenni am Boden gehalten wird. Der Vater willigt ein, unter Aufsicht Geld abzuheben. 300 Euro mehr.
Die Rolle des Dritten würde sich auf die Bewachung des Autos beschränken. Im Zeugenstand versichert er, dass er durch einen anonymen Anruf, der seine Familie bedrohte, zur Teilnahme gezwungen worden wäre. Roméo Likinga Moyenni, der 16 Einträge in seinem Strafregister hat, gibt an, dass er wegen einer „zu begleichenden Schuld“ nicht ablehnen konnte, dass er aber beabsichtige, aus der Kriminalität herauszukommen.
Die beiden Opfer werden schließlich freigelassen. Ohne Zeugen hätte sich die Justiz zweifellos nie mit diesem Fall befassen müssen.