Privatärztliche Leistungen, die ins Ausland delegiert werden, werden zu Schweizer Tarifen abgerechnet – rts.ch

Privatärztliche Leistungen, die ins Ausland delegiert werden, werden zu Schweizer Tarifen abgerechnet – rts.ch
Privatärztliche Leistungen, die ins Ausland delegiert werden, werden zu Schweizer Tarifen abgerechnet – rts.ch
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In der Schweiz werden medizinische Leistungen teilweise ins Ausland delegiert, wo sie weniger kosten. Allerdings wird dann zum Schweizer Tarif abgerechnet. Sie sollten grundsätzlich nicht der Pflichtversicherung unterliegen. Aber das Gesetz könnte sich ändern.

Innerhalb einer Woche wurden in der deutschsprachigen Presse zwei Fälle aufgedeckt. Die erste betrifft die Privatgruppe Hirslanden, die unter anderem fünf Kliniken in der Westschweiz betreibt. Medizinische Bilder – MRT, Röntgen und andere Scanner – die in der Schweiz erstellt wurden, werden dann im Ausland, in Frankreich, Deutschland und Ungarn, zu geringeren Kosten analysiert. Andererseits werden sie zu Schweizer Tarifen abgerechnet.

Und an diesem Montag ist es Medgate, der wichtigste Schweizer Player in der Telemedizin, der von den deutschsprachigen Titeln der CH-Media-Gruppe hervorgehoben wird. Einige der Ärzte sind in Deutschland oder Spanien beschäftigt, bald auch in Frankreich und Italien.

„Gesetzlich abgerechnete“ Leistungen

Auf Anfrage von RTS erklärt das Bundesamt für Gesundheit, dass „grundsätzlich nur Leistungen abgedeckt sind, die in der Schweiz und von einem in der Schweiz zugelassenen Leistungserbringer erbracht werden.“

Aber nur grundsätzlich, denn Telemedizin im Ausland ist nicht ausdrücklich verboten. Und auf der Seite von Medgate, die über alle Berechtigungen verfügt, ist die Antwort knapp: „[Nos] Telemedizinische Grundleistungen (…) für Patienten in der Schweiz gelten als in der Schweiz erbracht und werden gesetzlich abgerechnet.

Auf dem Weg zu einer gesetzlichen Erstattung der Pflege im Ausland?

Diese Praxis löst jedoch bei Santésuisse, dem Dachverband der Krankenversicherer, Stirnrunzeln aus. Für ihre Leiterin Verena Nold sollen diese Leistungen im Ausland nur im Notfall oder in einer Ausnahmesituation erstattet werden. Sie unterstreicht die nahezu Ohnmacht der Krankenkassen in diesem Bereich: „Auf den Rechnungen erscheint nur der Name des Krankenhauses oder der Arztpraxis, und wir können nicht erkennen, wo die Leistung erbracht wurde“, beklagt sie.

Diese Enthüllungen erfolgen, nachdem der Nationalrat im Frühjahr beschlossen hatte, im Ausland erbrachte medizinische Leistungen zu erstatten, was die Tür für künftige Gesetzesänderungen öffnete. Doch in der Zwischenzeit schafft die rechtliche Unbestimmtheit der kommerzialisierten Gesundheitswelt weiterhin Grauzonen, die jeder Akteur zu seinem Vorteil zu interpretieren versucht.

>> Kommentar von Nicolas Rossé um 19:30 Uhr:

Nicolas Rossés Analyse der Praktiken bestimmter Institutionen, die medizinische Dienstleistungen ins Ausland delegieren / 19:30 Uhr / 1 Min. / Montag um 19:30 Uhr

-Thema: Pierre Nebel/Nicolas Rossé

Website-Text: ja

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