das gesetzliche Heiratsalter steigt auf 18 Jahre

das gesetzliche Heiratsalter steigt auf 18 Jahre
das gesetzliche Heiratsalter steigt auf 18 Jahre
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Das marokkanische Familiengesetz steht vor erheblichen Änderungen. Dies gab Ahmed Toufiq, Minister für Habous und islamische Angelegenheiten, am Dienstag bei einem Informationspunkt in der Akademie des Königreichs in Rabat bekannt. Im Mittelpunkt dieser angekündigten Änderungen stehen das gesetzliche Heiratsalter und die Bedingungen der Polygamie.

Diese Reformen sind das Ergebnis eines Konsultationsprozesses unter der Leitung des für die Überarbeitung des Kodex zuständigen Gremiums. Am Montag leitete König Mohammed VI. im Königspalast in Casablanca eine Arbeitssitzung zu diesem Thema. Die Behörde legte dem Souverän einen detaillierten Bericht vor, der das Ergebnis ihrer Arbeit war und mehr als 100 Änderungsvorschläge enthielt. Das bemerkenswerteste Gesetz legt das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre fest. Eine Ausnahme erlaubt die Eheschließung im Alter von 17 Jahren, sofern strenge Bedingungen erfüllt sind. Mit dieser Bestimmung wird die auf heftige Kritik gestoßene Heirat junger Mädchen im Alter von 15 oder 16 Jahren abgeschafft.

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Was die Polygamie betrifft, zielen die am Kodex vorgenommenen Änderungen darauf ab, diese Praxis einzuschränken. Von nun an kann eine Frau in ihrem Ehevertrag verlangen, dass sich ihr Mann verpflichtet, keine weitere Frau zu nehmen. Mit der Unterschrift verzichtet der Ehemann faktisch auf die mit der Polygamie verbundenen Vorteile. Ohne diese Klausel bleibt Polygamie möglich, jedoch nur in ganz bestimmten Fällen: Unfruchtbarkeit der ersten Frau oder eine Krankheit, die sie daran hindert, eheliche Beziehungen einzugehen. In diesen Ausnahmesituationen behält der Richter seine Ermessensbefugnis.

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