Bobigny: Es wurden Ermittlungen wegen der Vergewaltigung eines Achtzigjährigen durch einen vorübergehenden Bewohner eines Pflegeheims eingeleitet

Bobigny: Es wurden Ermittlungen wegen der Vergewaltigung eines Achtzigjährigen durch einen vorübergehenden Bewohner eines Pflegeheims eingeleitet
Bobigny: Es wurden Ermittlungen wegen der Vergewaltigung eines Achtzigjährigen durch einen vorübergehenden Bewohner eines Pflegeheims eingeleitet
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Die Alarmierung erfolgte am frühen Morgen durch eine Pflegekraft. Es ist ungefähr 7.15 Uhr, an diesem Donnerstag, dem 26. Dezember, und die medizinische Fachkraft, die im Pflegeheim Hector-Berlioz in Bobigny (Seine-Saint Denis) beschäftigt ist, macht ihre letzte Runde. Sie betritt das Zimmer einer 86-jährigen Frau und überrascht eine andere Bewohnerin, die sie nackt vergewaltigt.

Das Opfer wurde tagsüber in die gynäkologische Notaufnahme transportiert, um die erforderlichen Proben und Untersuchungen durchzuführen. „Eine Untersuchung wegen Vergewaltigung wurde eingeleitet“, bestätigte die Staatsanwaltschaft Bobigny an diesem Freitag. Sie wurde der Polizeistation Bobigny anvertraut.

Ein „junger“ Mann mit einem instabilen psychologischen Profil

„Ziemlich aggressiv“, der Mann sei „von Betreuern kontrolliert“ worden und dann in die psychiatrische Abteilung des Robert-Ballanger-Krankenhauses in Bobigny gebracht worden, erzählt die SOS-Seniorengruppe, der das Pflegeheim gehört, gegenüber Le Parisien. Der Angeklagte befindet sich derzeit in der Geriatrie, immer noch in Ballanger.

„Es handelte sich um einen relativ jungen Patienten, etwa 65 Jahre alt, der im Rahmen einer vorübergehenden Unterbringung dort untergebracht war“, präzisiert SOS-Senioren. Kein Wunder in dieser Einrichtung für ältere Menschen, die auf Anfrage der regionalen Gesundheitsbehörde (ARS) regelmäßig Patienten empfängt, die für einige Nächte oder einige Wochen aus der psychiatrischen Klinik entlassen werden.

„Wir haben die Krankenakte, aber nicht unbedingt die gesamte Vorgeschichte“, erklärt die Gruppe. Im „einvernehmlichen Einvernehmen mit der Familie“ kündigte SOS Seniors den vorübergehenden Unterbringungsvertrag mit der Beklagten vorzeitig. Es sollte sowieso „am Ende des Monats“ enden.

Das Opfer kehrt in sein Pflegeheim zurück

Der Bewohner ist zurück in der Einrichtung. „Ihr wurde ein anderes Zimmer zugewiesen, und ihrem Sohn wurde angeboten, sie auf Wunsch in eine andere unserer Einrichtungen nach Aulnay-sous-Bois zu verlegen“, erklärt SOS Seniors.

Sie leide unter „ausgeprägten“ Verhaltensstörungen und sei „nicht in der Lage, Dinge zu verbalisieren“, verrät eine Quelle innerhalb der Gruppe. Sie konnte daher von den Ermittlern vorerst nicht gehört werden. „Wir beobachten seine Handlungen sehr aufmerksam, konnten aber im Moment keine Veränderung in seinem Verhalten feststellen“, fügt diese Quelle hinzu.

Außerdem wurde von der Anstaltsleitung eine psychologische Abteilung eingerichtet, insbesondere für die Pflegehelferin, die den Sachverhalt belauscht hatte. „Sie wird sich die Zeit nehmen können, die sie braucht“, verspricht die Gruppe unserer Zeitung.

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