Das Bundesgericht bestätigte kürzlich die Auslieferung eines Franzosen, der wegen Betrugs, Urkundenfälschung und illegaler Ausübung des Berufs des Wirtschaftsprüfers verurteilt wurde, für einen Schadensersatz von schätzungsweise einer Million Euro, bei dem es sich um „unrechtmäßig erhobene Gebühren und Strafen handelt, die den Opfern von den Steuerbehörden auferlegt wurden“. Der 1960 geborene Mann focht diese Entscheidung an und verwies auf schwerwiegende Herzprobleme und Risiken im Zusammenhang mit der Überfüllung der Gefängnisse in Frankreich.
Die Schweizer Behörden waren jedoch der Ansicht, dass das Nachbarland ausreichende Garantien biete, insbesondere Zugang zu angemessener Versorgung, und dass die in französischen Gefängnissen durchgeführten Reformen es ermöglichten, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu vermeiden. Er muss in einem Gefängnis in Marseille landen.
Das Bundesgericht betont in seinem Urteil, dass Frankreich als Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention ein verlässlicher Partner für Auslieferungen sei. Er erinnerte auch daran, dass die für die Behandlung des Beschwerdeführers notwendigen Medikamente in Frankreich geliefert oder aus der Schweiz importiert werden könnten. Mangels Anhaltspunkten für eine schwerwiegende Gesundheitsgefährdung oder Grundrechtsverletzung wurde die Berufung als unzulässig erachtet. Der Mann wird ausgeliefert, die Prozesskosten in Höhe von 1000 Franken gehen zu seinen Lasten.
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