Im Rahmen des Primatorialrundschreibens vom 13. Dezember 2024 hat das Ministerium für Infrastruktur sowie Land- und Luftverkehr (MITTA) in Zusammenarbeit mit mehreren öffentlichen Institutionen und Sicherheitskräften einen Aktionsplan entwickelt. Ziel dieses Programms ist es, die Verkehrssicherheit zu stärken und die Legalisierung von Motorrädern mit einem Hubraum von mehr als 49 cm³ sicherzustellen. Die konkreten Maßnahmen werden in Kürze bekannt gegeben.
Hier ist die Pressemitteilung!
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„Das Ministerium für Infrastruktur sowie Land- und Luftverkehr (MITTA) informiert Besitzer von zweirädrigen Motorrädern mit einem Hubraum von mehr als 49 cm³, die nicht registriert sind, gemäß der primären Rundschreibennummer
000015/PM/CAB/CT Infrastruktur vom 13. Dezember 2024 zur Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen zur Stärkung der Prävention und Verkehrssicherheit wurde von den zuständigen Behörden ein Aktionsplan initiiert.
Nach einer fruchtbaren Arbeitssitzung, an der Vertreter von MITTA und dem Ministerium für Finanzen und Haushalt (MFB), dem Ministerium für Fischerei und See- und Hafeninfrastruktur (MPIMP) bis hin zum Autonomen Hafen von Dakar sowie hochrangigen Beamten des Verteidigungs- und Verteidigungsministeriums teilnahmen Die Positionen der Sicherheitskräfte (FDS), insbesondere der Nationalen Gendarmerie und der Nationalen Polizei, wurden harmonisiert und Aktionspläne synchronisiert, um eine wirksame Umsetzung sicherzustellen Maßnahmen, die durch das besagte vorläufige Rundschreiben angeordnet wurden.
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In diesem Zusammenhang wurden konkrete Entscheidungen zu Zweirädern getroffen, die derzeit stark in städtischen Gebieten genutzt werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit durch die Identifizierung von Motorrädern zu stärken und die Nutzung dieser Fahrzeuge zu kontrollieren, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang fordert MITTA alle Besitzer von Zweirädern, die von den Richtlinien des Premierministers betroffen sind, auf, die Maßnahmen einzuhalten, die in Kürze festgelegt werden, um die kostenlose Steuerzahlung zu ermöglichen.
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Darüber hinaus wurde beschlossen:
– Gewährung einer Gnadenfrist für Zweiradfahrer, die gegen die Kennzeichenpflicht verstoßen, für drei Monate, ab dem 13. Dezember 2024 oder bis zum 13. März 2025.
Alle anderen Kontrollgründe bleiben bestehen.
– Ab Beginn der kostenlosen Anmeldungen ab der Woche vom 6. Januar 2025.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Legalisierung noch nicht zugelassener zweirädriger Motorräder zu erleichtern und deren Besitzer zu ermutigen, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, und gleichzeitig einen reibungslosen Übergang zu einem sichereren und regulierteren Transportsystem zu gewährleisten.
MITTA empfiehlt allen Zweiradbesitzern, diese Gnadenfrist zu nutzen, um ihre Fahrzeuge kostenlos anzumelden und so zu mehr Verkehrssicherheit beizutragen. Nach Ablauf dieser Befreiungsfrist wird jedes nicht zugelassene Motorrad sofort beschlagnahmt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den regionalen Verkehrsbetrieb in Ihrer Region.3