Par
Manon Le Yan
Veröffentlicht am
3. Januar 2025 um 10:12 Uhr
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Die Gemeinde Gaillefontaine (Seine-Maritime) stellt fest, dass die Straßen und die Freizeiträume der Gemeinde sind regelmäßig verschmutzt von Hundekot.
Diese Verschmutzung stellt die Frage in Frage Gesundheit und dieHygiene der Gemeinde. Über die Sauberkeit hinaus ist es auch eine Frage der Sauberkeit öffentliche Sicherheit.
Ein Aufruf zur Staatsbürgerschaft
Der Gemeinderat deshalb erinnert Haustierbesitzer dass sie verantwortlich sind und dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um Unannehmlichkeiten oder Zwischenfälle zu vermeiden.
Wir appellieren an den bürgerlichen Geist aller, damit Gaillefontaine sein angenehmes und freundliches Wohnumfeld behält.
Wenn nämlich keine Verbesserung festgestellt wird, ist die Gemeinde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen repressive Maßnahmen gegen die Übertreter.
Eine Geldstrafe von 35 €
Das ist es, was die Gesetzgebung über Hundekot.
DER Hundekot sind nur in Dachrinnen zulässig, mit Ausnahme derjenigen Teile dieser Dachrinnen, die sich innerhalb von Fußgängerüberwegen befinden.
Abgesehen von den oben genannten Fällen ist die Hundekot sind aus Gründen der öffentlichen Gesundheit auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Grünflächen und öffentlichen Spielplätzen für Kinder verboten.
Jeder Besitzer oder Besitzer eines Hundes ist verpflichtet, Hundekot unverzüglich und mit geeigneten Mitteln aus dem gesamten oder einem Teil des kommunalen öffentlichen Bereichs einzusammeln.
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften droht jedem Halter, der den Kot seines vierbeinigen Begleiters nicht aufsammelt, ein Bußgeld erster Klasse, d. h. 35 Euro.
Einfache Maßnahmen zum Erhalt von Gehwegen und Grünflächen.
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