Seit dem 31. Dezember 2024 ist die Tabakgesetzgebung in Belgien strenger geworden. Daher ist das Rauchen und Dampfen auf Spielplätzen, Sportplätzen, in Zoos und Freizeitparks verboten. Das Rauchen ist nun auch im Umkreis von 10 Metern um Ein- und Ausgänge von Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen verboten.
Mit dem vollständigen Rauchverbot im Zentrum von Dison geht die Gemeinde Verviers noch einen Schritt weiter. Dennoch stellt sich die Frage, ob der Bürgermeister das Recht hat, das Rauchen gänzlich zu verbieten oder sogar Straftäter zu verhängen.
Der Verband der Städte und Gemeinden Flanderns (VVSG) glaubt nicht. „Wir verstehen sehr gut, dass die Bürgermeisterin das Rauchverbot auf die gesamte Innenstadt ihrer Gemeinde ausweiten möchte“, sagt Nathalie Debast von der VVSG. „Auch flämische Städte und Gemeinden wollen sich aus Sorge um die Gesundheit ihrer Bürger für ein Rauchverbot einsetzen.“
„Aber aus rechtlicher Sicht erscheint es uns derzeit nicht naheliegend, Personen zu bestrafen, die sich nicht an dieses Verbot halten. Es ist eine Bundesgesetzgebung, die festlegt, wo Gemeinden und Städte das Recht haben, zu rauchen davon.
-Aus diesem Grund forderte die VVSG Bundesgesundheitsminister Frank Vandenbroucke auf, den Kommunalverwaltungen mehr Freiheiten einzuräumen als den 10-Meter-Rauchfreiradius, der insbesondere rund um Schulen, Kindergärten, Altenheime und Pflegeeinrichtungen eingehalten werden muss. Ein Bereich, in dem das Rauchen verboten ist, reicht in bestimmten Fällen nicht aus und es sind die örtlichen Verwaltungen, die dies am besten beurteilen können, glaubt Nathalie Debast.
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