Bei Überschreitung der Obergrenze kann die Rente gekürzt werden
Klar ist, dass diese „Frührentner“ für alle Leistungen im Zusammenhang mit einem Flexi-Job auf einen Betrag von 7.876 Euro pro Jahr begrenzt werden. Allerdings hindert Sie nichts daran, mehr zu verdienen. „Wenn Sie jedoch die Einkommensgrenzen nicht einhalten, kann Ihre Rente gekürzt oder ausgesetzt werden“, warnt der FÖD Renten.
Sobald Sie das Jahr des gesetzlichen Renteneintrittsalters eingeben, ändert sich die Regelung. „Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen, können Sie unbegrenztes Berufseinkommen erzielen, sofern Sie eine eigene staatliche Rente beziehen. Wenn Sie also am 1. Dezember 2025 das gesetzliche Rentenalter erreichen, können Sie unbegrenzt beruflich verdienen.“ Einkünfte ab 1. Januar 2025.“
Einige Ausnahmen von der Einkommensgrenze
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, um diese Zusatzeinkommensgrenze zu vermeiden. „Wenn Sie zu Beginn Ihrer ersten belgischen Altersrente 45 Berufsjahre vorweisen können, wenn Sie mit einer Person verheiratet sind, die eine Rente zum Haushaltssatz bezieht, wenn Sie nur eine oder mehrere Hinterbliebenenrenten und keine Altersrente beziehen, oder nur ein Übergangsgeld. Dies gilt auch für Personen, die automatisch in den Ruhestand gegangen sind (z. B. Militärangehörige oder wegen körperlicher Behinderung in den Ruhestand getreten sind), die nur eine Altersrente in einem Sonderregime erhalten (Flieger – Matrosen – Bergleute) und deren Karriere erfüllt ist bestimmte Bedingungen.”
Alle Informationen zu beruflichen Tätigkeiten während der Rente finden Sie auf der Website www.travaillerpendantmapension.be.