Seit Inkrafttreten des kostenlosen Genfer Öffentlichen Verkehrs (TPG) am 1. Januar für Personen unter 25 Jahren wurden 25.513 Jahresabonnements beantragt. Das gesamte System wurde im Sturm erobert und funktionierte gut. Leichte Computeranomalien, die beim Öffnen des Webshops festgestellt wurden, seien schnell behoben worden, hieß es am Freitag in einer Pressemitteilung von unireso, der Tarifgemeinschaft für öffentliche Verkehrsmittel in Genf, zum Zeitpunkt einer ersten Analyse.
Von den 25.513 verteilten Jahresabonnements gingen 18.893 an Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren, 4751 an Jugendliche im Alter von 18 bis 24 Jahren in Ausbildung mit Wohnsitz in Genf, 647 an Jugendliche im Alter von 18 bis 24 Jahren mit geringem Einkommen und 1222 an Jugendliche im Alter von 6 Jahren bis 24 in der Ausbildung mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons.
AHV- und AHV-Versicherte können ihrerseits eine Ermäßigung von 50 % auf ihren Jahresbeitrag erhalten. 5.922 von ihnen nutzten diese Gelegenheit.
Auch wenn die Fahrt kostenlos ist, ist ein Fahrschein obligatorisch
Kunden werden gebeten, zum Zeitpunkt der Verlängerung eine teilweise Rückerstattung ihres Abonnements zu beantragen und Online-Verfahren gegenüber Agenturen zu bevorzugen. Seit Einführung der Online-Erstattung sind mehr als 3.700 Erstattungsanträge eingegangen.
unireso weist außerdem darauf hin, dass jede Person, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, im Besitz eines gültigen Fahrscheins sein muss, auch wenn sie von der vollständigen oder teilweisen Zahlung des Abonnementbetrags profitiert.
Diese gezielten Massnahmen wurden diesen Sommer vom Grossen Rat beschlossen, nachdem der Staat im Jahr 2023 einen Rekordüberschuss verzeichnete. Sie zielen darauf ab, das Budget von Familien und Senioren zu reduzieren, junge Menschen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu ermutigen und Senioren den Umstieg auf andere Verkehrsmittel zu erleichtern. Diese Maßnahmen wurden durch eine Berufung von zwei PLR-Abgeordneten angegriffen. Von der kantonalen Justiz abgelehnt, können diese beiden Abgeordneten dennoch vor das Bundesgericht gehen.