Frankreich will die Bedingungen für die Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger verschärfen

Frankreich will die Bedingungen für die Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger verschärfen
Frankreich will die Bedingungen für die Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger verschärfen
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Grenzüberschreitende Arbeitsplätze

Frankreich will die Bedingungen für die Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger verschärfen

Ein Dekretentwurf soll diese Kategorie von Arbeitnehmern dazu zwingen, Jobs mit französischen Gehaltsbedingungen anzunehmen.

Heute um 18:06 Uhr veröffentlicht

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Die französische Regierung hat gerade einen Dekretentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, die Entschädigungsregeln für Grenzgänger zu verschärfen, heißt es Capital.fr. Diese letzte Woche vom Arbeitsministerium vorgestellte Maßnahme ist Teil der Ende des Jahres von den Sozialpartnern ausgehandelten Vereinbarung zur Arbeitslosenversicherung und soll erhebliche Einsparungen bewirken.

Die größte Änderung betrifft die Definition des angemessenen Beschäftigungsangebots (ORE). Der Dekretentwurf sieht vor, dass künftig das in Frankreich übliche Gehalt und nicht mehr das im Ausland übliche Gehalt einer der Bestandteile des ORE sein wird.

Die anderen Elemente werden beibehalten, insbesondere die Tatsache, dass Arbeitssuchende von Travail dazu verpflichtet werden, alle OREs anzunehmen. Eine doppelte Ablehnung eines solchen Angebots ohne berechtigten Grund könne dann zum Verlust des Arbeitslosengeldes führen, erinnert sich die Wirtschaftsinformationsseite.

Ziel dieser Änderung ist es, die Rückkehr ins Erwerbsleben von Grenzgängern zu beschleunigen, die nach Angaben der Regierung „länger Zeit für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz haben“ als andere Arbeitslose und ihre Rechte überdurchschnittlich häufig in Anspruch nehmen (41 % gegenüber 37 %). %, im Jahr 2023).

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Ein Defizit von 800 Millionen

Aufgrund höherer Löhne in den Nachbarländern, insbesondere in der Schweiz, führt das Entschädigungssystem für Grenzgänger zu einem Defizit von fast 800 Millionen Euro bei der Arbeitslosenversicherung, erinnert das Arbeitsministerium.

Es geht um die geltenden europäischen Regelungen, die vorsehen, dass die Entschädigung von Grenzarbeitslosen in die alleinige Zuständigkeit ihres Wohnsitzlandes fällt, auch wenn ihre Beiträge in einem anderen Land gezahlt wurden. Die von den Nachbarländern verteilten Entschädigungen decken nicht alle von Frankreich gezahlten Leistungen ab.

Die Regierung kündigt außerdem eine Stärkung der Unterstützungssysteme in den 19 französischen Arbeitsagenturen an, die die Mehrheit der grenzüberschreitenden Arbeitssuchenden aufnehmen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Übergang zu erleichtern und die Arbeitssuche dieser Arbeitnehmer wirksamer zu unterstützen.

Kein Stigma

Die Ministerin für Arbeit und Beschäftigung, Astrid Panosyan-Bouvet, betont, dass diese Maßnahme nicht darauf abzielt, Grenzgänger zu stigmatisieren, die sie als „einen wesentlichen Bestandteil der Vitalität unserer Gebiete“ bezeichnet.

Die Ministerin gab bekannt, dass sie mit ihren europäischen Amtskollegen diplomatische Schritte zur Überarbeitung der europäischen Regelung zur Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger eingeleitet habe (Verordnung 883) im Rahmen der polnischen EU-Ratspräsidentschaft.

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Aymeric Dejardin-Verkinder ist Sektionsredakteur bei der Tribune de Genève. Zuvor arbeitete er 10 Jahre lang als Webjournalist und Social-Media-Manager für die Genfer Tageszeitung.Weitere Informationen @aymdej

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