Parlament, Bundesrat, Stadt Bern und Kanton Bern sollen sich einvernehmlich über die Nutzung des Bundesplatzes und der Bundesmeile einigen. Der Ständerat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion aus dem Nationalratsbüro stillschweigend angenommen.
Das Bundeshaus und sein Umfeld bilden das politische Zentrum des Landes. Es beherbergt das Parlament, den Bundesrat, die Bundeskanzlei und die Departemente. Sie sind von den angrenzenden Strassen oder der Bundesterrasse aus gut erreichbar. Diese Nachbarschaft ist an sich unproblematisch, kann aber bei Demonstrationen oder Versammlungen ein Risiko darstellen.
Die Arbeit des Parlaments oder des Bundesrates könne durch Sportveranstaltungen oder Demonstrationen gestört werden, erinnerte Andrea Caroni (PLR/AR) im Namen des Präsidiums. Hinzu kämen immer wieder Vandalismus- und Sachbeschädigungsakte.
Lockerung
Der Nationalrat hat sich wiederholt geweigert, das Demonstrationsverbot während der Sessionen aufzuheben. Die Stadt Bern hat ihre Regeln jedoch gelockert und erlaubt in diesen Wochen Demonstrationen von bis zu 50 Personen.
Die heutige Situation, wonach die Stadt Bern praktisch allein über die Nutzung des öffentlichen Raums rund um das Bundeshaus entscheiden kann, ist aus Sicht des Parlaments unbefriedigend. Sie steht im Widerspruch zur pragmatischen Zusammenarbeit, die bis anhin bestand, insbesondere im Rahmen des 2016 unterzeichneten Memorandum of Understanding zwischen der Bundesversammlung und der Stadt Bern.
Die aktuelle Situation erschwert zudem die Aufgabe von Bund und Kanton Bern, Personen und Gebäude im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu schützen.
Der Bundesrat ist deshalb aufgefordert, Verhandlungen mit Stadt und Kanton Bern aufzunehmen mit dem Ziel, eine tripartite Kooperationsstruktur zu schaffen: Parlament/Bundesrat – Stadt Bern – Kanton Bern. Dabei sind die spezifischen Bedürfnisse von Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung, auch in Sicherheitsfragen, zu berücksichtigen.
/ATS
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