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Bordeaux-Redaktion
Veröffentlicht am
13. November 2024 um 18:34 Uhr
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Das Verwaltungsgericht von Bordeaux bestätigte die Rechtmäßigkeit der gegen ein auf den Fernverkauf von Nahrungsergänzungsmitteln spezialisiertes Unternehmen aus Saint-Laurent-d’Arce (Gironde) verhängten Geldbuße am Telefon befragt der auf der Bloctel-Liste registrierten Verbraucher.
Daniel kollektives Verfahren – war am 11. Mai 2021 Gegenstand einer „Kontrolle“ der Betrugsbekämpfung gewesen. Dies führte zu einer „Warnung“ am 22. September 2021, nachdem „mehrere Verstöße“ festgestellt worden waren.
Eine Geldstrafe von 33.285 Euro
Gegen das Unternehmen Saint-Laurent-d’Arce wurde daraufhin eine „Verwaltungsstrafe“ in Höhe von … verhängt 33 285 Euro am 22. Februar 2022 von der Departementsdirektion für Bevölkerungsschutz der Gironde (DDPP) verhängt. Sie legte daher beim Verwaltungsgericht von Bordeaux Berufung ein, um die Aufhebung dieser „unverhältnismäßigen“ Geldbuße angesichts ihrer „finanziellen Situation“ zu erwirken.
” Der geringer Anteil Was sind die Anrufe (…), die fälschlicherweise an Nummern getätigt wurden, die in der Bloctel-Liste eingetragen sind? [une liste d’opposition au démarchage téléphonique, ndlr]„Angesichts der Gesamtzahl der im betreffenden Zeitraum getätigten Anrufe rechtfertigt dies die Herabsetzung der gegen ihn verhängten Geldbuße“, fügte sein Anwalt hinzu.
Doch „die Verwaltung hatte ursprünglich geplant, (…) eine Geldstrafe von 47.550 Euro“ oder „50 Euro“ für „jeden der …“ zu verhängen „951 Kaltanrufe“ der auf der Bloctel-Liste eingetragenen Verbraucher erinnert ihn das Verwaltungsgericht Bordeaux in einer Entscheidung vom 3. Oktober 2024, die gerade veröffentlicht wurde.
„Ein inakzeptables Ärgernis“
Am Ende des „kontradiktorischen Verfahrens“ hatte die Verwaltung jedoch die „mündlichen Behauptungen“ des Unternehmens „berücksichtigt“, wonach es sich in „finanziellen Schwierigkeiten“ befinde. Sie reduzierte daher die Höhe des Bußgeldes auf „35 Euro pro Verstoß“. Vor Gericht heißt es jedoch: „Das Unternehmen legt (…) keine Anhaltspunkte vor, die dies zulassen.“ die Realität demonstrieren dieser finanziellen Schwierigkeiten“, stellen die Bordeaux-Richter fest.
„Angesichts der erheblichen Anzahl der festgestellten Anrufe, die ausmachen ein inakzeptables Ärgernis „Für Verbraucher, die ihre Ablehnung jeglicher telefonischer Kundenakquise deutlich zum Ausdruck gebracht haben, erscheint die Höhe des Bußgelds – insbesondere moderat im Vergleich zu dem im Verbrauchergesetzbuch vorgesehenen Höchstbetrag von 375.000 Euro – nicht unverhältnismäßig“, behaupten sie. Und „es ist nicht Sache des Richters (…), sondern allein der Verwaltung, Zahlungsfristen zu gewähren“, erinnern sie nebenbei.
CB (PressPepper)
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