Das „Weihnachtsgeld“, ein Sonderbonus zum Jahresende, dessen Mindesthöhe im Jahr 2024 auf 152,45 Euro festgelegt wurde, wird an Empfänger von Mindestsozialleistungen ausgezahlt 17. Dezembergab die Regierung an diesem Dienstag, 26. November, bekannt.
„Alle Begünstigten des aktiven Solidaritätseinkommens (RSA), des spezifischen Solidaritätszuschusses (ASS), des festen Bonus für die Wiederaufnahme der Tätigkeit und des Rentenäquivalentszuschusses (AER) werden automatisch am 17. Dezember 2024 ausgezahlt.“ die Woche vor den Weihnachtsferien“erläuterten in einer Pressemitteilung die Ministerien für Solidarität, Autonomie und Gleichstellung von Frauen und Männern, das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung sowie ihre für Haushalt und öffentliche Finanzen zuständigen Ministerien.
Zwei Millionen Haushalte betroffen
Es wird mehr als 2,2 Millionen Haushalten zugeteilt. Nicht an die Inflation gekoppelt, sein Betrag, 152,45 Euro, bleibt derselbe wie im Jahr 2023 für eine Einzelperson auf dem französischen Festland und in den überseeischen Departements, mit Ausnahme von Mayotte.
Die Höhe der Prämie für Haushalte, die RSA erhalten, ist je nach Zusammensetzung der Familie gestaffelt, beispielsweise erhält ein Paar mit zwei Kindern 320,15 Euro.
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