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Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus, herkunftsbedingte Diskriminierung und Anti-LGBT+-Hass – Projektausschreibungen – Projektausschreibungen / Konsultationen / Öffentliche Anfragen – Veröffentlichungen

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Aktualisiert am 12.02.2024

Im Einklang mit früheren Ausgaben ist die Ausschreibung für lokale Projekte im Jahr 2025 vollständig dezentralisiert und zielt darauf ab, die Maßnahmen staatlicher Stellen und die Mobilisierung der Zivilgesellschaft gegen Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung aufgrund der Herkunft und Hass gegen LGBT+ zu unterstützen.

Ausgestattet mit einem Umschlag von 3 Mio. €, vorbehaltlich der Abstimmung über das ursprüngliche Finanzgesetz 2025Der lokale Projektaufruf unterstützt Aufklärungs-, Präventions-, Schulungs- und Hilfsmaßnahmen für Opfer sowie solche im Zusammenhang mit der Kommunikation und der Organisation von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus, herkunftsbedingter Diskriminierung sowie der Bekämpfung Anti-LGBT+-Hass.

Wer kann sich bewerben?

Dieser Aufruf für lokale Projekte richtet sich in erster Linie an Strukturen, deren Hauptziel die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung aufgrund der Herkunft und/oder Hass gegen LGBT+ ist. Sie können sich aus Fachleuten und/oder Freiwilligen zusammensetzen, ob sie assoziativer Natur sind oder nicht. 1901 Bewerben können sich daher Rechtsvereine, Kultureinrichtungen sowie Schulen und Universitäten.

Welche Projekte können unterstützt werden?

Dieser Aufruf für lokale Projekte zielt darauf ab, Aktionen zu unterstützen mit territorialem Geltungsbereich die Teil der Ziele der beiden von DILCRAH unterstützten nationalen Pläne sind und auf der DILCRAH-Website (https://www.dilcrah.fr) frei eingesehen und heruntergeladen werden können:

  • Der Nationale Plan zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und herkunftsbezogener Diskriminierung 2023/2026, dessen Prioritäten wie folgt lauten:

1 – Affirm (Realität und Universalismus)

2 – Maßnahme (Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung)

3 – Schulung (alle Beteiligten)

4 – Sanktion (die Autoren)

5 – Unterstützung (die Öffentlichkeit und die Gebiete)

  • Der Nationale Plan für Gleichstellung, gegen Hass und Anti-LGBT+-Diskriminierung 2023/2026, dessen fünf Prioritätsachsen wie folgt lauten:

1 Nennen Sie die Realität

2 Messen Sie diese Aktionen besser

3 Gewährleistung des Zugangs und der Wirksamkeit der Rechte

4 Sanktionieren Sie LGBTphobe Autoren und Handlungen

5 Entwickeln Sie unsere europäische und internationale Strategie

Die vorgestellten Projekte müssen hierauf deutlich Bezug nehmen.

Förderfähig sind daher Projekte, die in die folgenden Prioritäten fallen:

  • der Kampf gegen rassistische, antisemitische und LGBTphobe Vorurteile und Stereotypen, Aktionen für junge Menschen in der Schule, nach der Schule und außerhalb des Lehrplans;
  • die Förderung von Ressourcen und Informationen sowie die Entwicklung der Berichterstattung gegen Hassrede im Internet;
  • die Produktion von Online-Inhalten zur Bekämpfung von rassistischem, antisemitischem und/oder LGBT-feindlichem Hass und Belästigung sowie herkunftsbezogener Diskriminierung und zur Förderung der Staatsbürgerschaft im Internet;
  • Informations- und Medienbildung, Prävention von Taten und Wiederholungen, Sensibilisierung von Sozialpartnern und Akteuren in der Arbeitswelt, Hilfe für Opfer sowie Kommunikationsaktionen und Organisationsveranstaltungen gegen Hass und Diskriminierung;
  • die Teilnahme und/oder Förderung von Orten der Geschichte und Erinnerung, einschließlich der Erinnerung an die Sklaverei, den Sklavenhandel und ihre Abschaffung;
  • Unterstützung und Schulung derjenigen, die sich im Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung aufgrund der Herkunft und/oder Hass gegen LGBT+ engagieren;
  • von LGBT+-Zentren durchgeführte Aktionen (mit Ausnahme von Vorhaben, die bereits über ein spezifisches Finanzierungssystem verfügen, mit Ausnahme lokaler Projektausschreibungen);
  • die Entwicklung von Staatsbürgerschaftskursen und Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht, insbesondere in Partnerschaft mit Orten der Erinnerung und Geschichte;
  • Unterstützung für Opfer von Rassismus, Antisemitismus, herkunftsbedingter Diskriminierung und/oder Anti-LGBT+-Hass;
  • Teilnahme an der Aufklärungs- und Aktionswoche gegen Rassismus und Antisemitismus im März 2025;
  • Teilnahme an Veranstaltungen rund um den Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie am 17. Mai und LGBT+-Pride-Märsche.

Welche Projekte werden abgelehnt?

Projekte, die keinen Beitrag leisten, werden nicht angenommen. konkreter und direkter Link mit den Prioritäten der beiden nationalen Pläne sowie solchen, die sich auf Allgemeines beziehen oder nicht in den Bereich der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung aufgrund der Herkunft und/oder Hass gegen LGBT+ fallen (Allgemeines zu „Staatsbürgerschaft“, „Zusammenleben“, „Werte“ wie zum Beispiel: „die Werte des Sports“).

Projekte im Zusammenhang mit Geschlechtergleichstellung, Frauenrechten, Sexismus, Radikalisierung, Säkularismus, Chancengleichheit, Diskriminierung (mit Ausnahme derjenigen im Zusammenhang mit Herkunft, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung) sowie Projekte lokaler Behörden werden abgelehnt.

Wie werden Bewerbungen ausgewählt?

Die Anträge werden vor Ort von den zuständigen staatlichen Stellen geprüft, die vom Präfekten des Departements benannt werden. Die endgültige Programmierung unterliegt Validierung im Einsatzkomitee zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Anti-LGBT-Hass (CORAH), unter dem gemeinsamen Vorsitz des Präfekten des Departements und des Staatsanwalts.

DILCRAH interveniert zur Unterstützung der Departementspräfekturen. Sie behält sich das Recht vor, in Abstimmung mit den CORAHs die Realität der finanzierten lokalen Maßnahmen und ihre Angemessenheit mit den Prioritäten der nationalen Pläne und dieser Ausschreibung für lokale Projekte zu kontrollieren.

Welche Verpflichtungen haben die Gewinner?

Die geförderten Strukturen verpflichten sich, ihr Projekt vorrangig im Jahr 2025 umzusetzen (es können auch Projekte angenommen werden, die zwischen September und Dezember 2024 durchgeführt werden).

Die geförderten Strukturen verpflichten sich zur Achtung die republikanischen Werte Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit und das Prinzip des Säkularismus durch die Unterzeichnung des republikanischen Verlobungsvertrags.

Die geförderten Strukturen müssen das DILCRAH-Logo auf allen Kommunikationsmedien anbringen, die sich auf die geförderte Maßnahme beziehen und auf:

– Informationen finden Sie im DILCRAH-Partnerverzeichnis, das unter der folgenden Adresse zugänglich ist: https://www.dilcrah.gouv.fr/

– Registrieren Sie ihre Veranstaltungen in der Agenda der DILCRAH-Partner, die unter der folgenden Adresse zugänglich ist: https://www.dilcrah.gouv.fr/

Kalender

  • 28. November 2024: Start der neuen Ausschreibung für lokale Projekte
  • Vom 29. November 2024 bis 17. Januar 2025 : Einreichung von Anträgen beim DDETSPP von Haute-Corse (für Aktionen, die in Haute-Corse stattfinden) und bei der Präfektur Korsika-du-Sud (für Aktionen, die in Korsika-du-Sud stattfinden)
  • Vom 18. Januar 2025 bis 28. Februar 2025 : Lokaler Unterricht, Auswahl von Projekten durch Präfekturen/DDETSPP und Abhaltung von Betriebsausschüssen zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Anti-LGBT-Hass und herkunftsbedingter Diskriminierung (CORAHD)
  • Ab 3. März 2025 : Übermittlung der in CORAHD validierten Projekte an DILCRAH
  • Ab 24. März 2025 : Benachrichtigung der Projektleiter durch die Präfekturen über die Ergebnisse des lokalen Aufrufs zur Einreichung von Projekten

Wie reicht man eine Bewerbungsdatei ein?

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Die Bewerbungsunterlagen umfassen:

Wo kann ich meine Bewerbung einreichen?

Per Post oder Direkteinzahlung:

Abteilungsdirektion für Beschäftigung, Arbeit, Solidarität und Bevölkerungsschutz (DDETSPP)

Dienst „Unterstützung des sozialen Zusammenhalts und der Beschäftigungsfähigkeit“.

zu Händen von Sophie Antonetti oder Cécilia CANTARELLI

Gebäude Bella Vista – Rue Paratogju / CS 60 011

BASTIA CEDEX 9

UND per E-Mail an folgende Adressen:

[email protected] / [email protected]

Wann und wie werden die Gewinner des Projektaufrufs benachrichtigt?

Die Gewinner des Projektaufrufs werden benachrichtigt, ab 24. März 2025 die Höhe des ihnen gewährten Zuschusses und die Zahlungsbedingungen für diesen Zuschuss.

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Im Artikel aufgeführte Dokumente

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