Am Samstag, dem 30. November, wurde in Béziers (Hérault) ein 61-jähriger Mann tot aufgefunden, nachdem er Stichverletzungen erlitten hatte. Sein 22-jähriger Nachbar, der blutüberströmt aufgefunden wurde, wurde angeklagt und in Untersuchungshaft genommen, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Es war eine schreckliche Tragödie, die sich am Samstag, den 30. November, in den Straßen von Béziers (Hérault) ereignete. Gegen 19:30 Uhr wurde ein 61-jähriger Mann durch einen Stich in den Mund getötet, der seine Halsschlagader durchtrennte. An diesem Montag, dem 2. Dezember, teilte die Staatsanwaltschaft von Béziers mit, dass sein Nachbar wegen Mordes angeklagt und in Untersuchungshaft genommen worden sei.
„Vor Ort wurde viel Blut gefunden, insbesondere im Treppenhaus und in der Wohnung seines Nachbarn“, sagte Béziers-Staatsanwalt Raphaël Balland gegenüber AFP. Die vor Ort eingreifenden Rettungskräfte konnten den Mann nicht wiederbeleben, der seinen Verletzungen erlag.
Der 22-jährige Hauptverdächtige beteuerte vage, es handele sich um einen „Unfall, der sich während eines Streits zwischen ihr und dem Verstorbenen über sein angebliches Verhalten gegenüber seiner Tochter ereignete“, erläuterte der Staatsanwalt am Montag. Ihr zufolge „griff ihr Nachbar sie körperlich an, während er ein Küchenmesser in der Hand hielt, wodurch er sich schließlich in die Schlägerei verwickelte.“
Während ihres Polizeigewahrsams bestritt die junge Frau, ihre Nachbarin vorsätzlich getötet zu haben. Nach dem Vorfall am Samstagabend wurde sie blutüberströmt in Begleitung ihrer 6-jährigen Tochter aufgefunden. Sie wiesen keine Verletzungen auf, bestätigte die Staatsanwaltschaft.
Die Mutter wurde im vergangenen Oktober zu einer 15-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie zwischen September 2021 und Mai 2023 mit ihrer Tochter nach Spanien geflohen war, während das Kind in Obhut genommen worden war.
„Die Ermittlungen, die mehrere Monate dauern werden, werden unter der Aufsicht des Ermittlungsrichters fortgesetzt, um den Sachverhalt und die Umstände ihrer Begehung genauer zu klären“, fügte der Staatsanwalt hinzu.
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