Der neue Schweizer E-Ausweis ist im Parlament praktisch unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat am Montag den Änderungsvorschlägen der Kantonskammer zugestimmt und darüber hinaus einige technische Klarstellungen vorgenommen. Ab 2026 sollen Schweizerinnen und Schweizer Zugang zu einer E-ID haben.
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2. Dezember 2024 – 18:06 Uhr
(Keystone-ATS) Die Kammern begrüssten grundsätzlich das Vorhaben des Bundesrats für eine elektronische Identität (e-ID). Es wurden einige Änderungen hinzugefügt, insbesondere um den Schutz personenbezogener Daten zu stärken.
Der Ständerat wollte zudem, dass die E-ID ausschliesslich in einer speziell dafür konzipierten Anwendung des Bundes (elektronische Geldbörse) gespeichert wird. Diese Lösung werde vorübergehend sein, erklärte Gerhard Andrey (Grüne/FR) im Namen der Kommission.
Private Anbieter solcher Anwendungen können künftig für die Speicherung und Vorlage der E-ID zugelassen werden. Diese Anträge müssen vom Bundesministerium für Justiz und Polizei anerkannt werden, sagte National. Der Ständerat muss noch auf diese letzten technischen Anpassungen zurückkommen.
Frei
Die neue elektronische Identität (E-ID) des Bundes ermöglicht einen einfachen, sicheren und schnellen Identitätsnachweis. Wer einen Schweizer Personalausweis oder Reisepass oder eine Aufenthaltsbewilligung für Ausländer besitzt, kann online oder beim Passdienst einen E-Ausweis beantragen.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die E-ID ab 2026 verfügbar sein könnte. Es wird möglich sein, sie im Internet zu nutzen, um beispielsweise einen Strafregisterauszug, einen Führerschein oder eine Wohnsitzbescheinigung anzufordern. Aber auch in der physischen Welt über eine Smartphone-Anwendung, beispielsweise um beim Kauf von Alkohol das Alter nachzuweisen. Es wird kostenlos sein.
Konkret muss jeder, der eine E-ID haben möchte, eine Anwendung herunterladen, die wie eine Geldbörse funktioniert. Anschließend muss er bei Fedpol eine E-ID beantragen.
Dazu muss er seinen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel scannen. Anschließend ist eine in Echtzeit gefilmte Überprüfung geplant. Nach der Überprüfung wird Fedpol eine E-ID ausstellen, was einige Minuten dauern sollte. Es handelt sich um die gleichen Daten wie auf einem Personalausweis, der sich bereits in den Händen von Fedpol befindet, zu dem noch die AHV-Nummer hinzukommt.
Nicht obligatorisch
Alle Vorgänge beim Bund, die virtuell unter Vorlage des E-Ausweises durchgeführt werden können, können weiterhin physisch durchgeführt werden. Gleichzeitig werden alle Schweizer Behörden verpflichtet, die E-ID als gültiges Ausweisdokument zu akzeptieren, wenn sie das Prinzip des elektronischen Identitätsnachweises akzeptieren. Schließlich werden diese Systeme internationalen Standards entsprechen, sodass die E-ID auch im Ausland verwendet werden kann.
Die Umsetzungskosten bis 2028 belaufen sich auf 182 Millionen Franken. Die Betriebskosten ab 2029 werden auf rund 25 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
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