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Ein Häftling erstattet Anzeige wegen Gewalt gegen Wärter, eine Untersuchung wird eingeleitet

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Ein Insasse im Gefängnis Lille-Annoeullin erstattete Anzeige wegen „vorsätzlicher Gewalt“ und behauptete, von acht Wärtern angegriffen worden zu sein. Zudem soll er Opfer einer rassistischen Beleidigung geworden sein.

Nach der Beschwerde eines Insassen im Gefängnis Lille-Annoeullin, der behauptete, von Wärtern angegriffen worden zu sein, sei eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden, erfuhr AFP vom International Prison Observatory (OIP) und der interregionalen Direktion für Strafvollzugsdienste (DISP) aus Lille.

Laut einer Pressemitteilung der französischen Sektion des OIP, die am Freitag, dem 20. Dezember, veröffentlicht wurde, reichte der Häftling eine Anzeige wegen „vorsätzlicher Gewalt durch eine Person mit hoher Autorität“ ein, nachdem es angeblich am 4. Dezember zu Gewalttaten im Durchsuchungsraum gekommen war.

Die DISP teilte AFP am Samstag mit, dass die Staatsanwaltschaft Lille eine Untersuchung in dieser Angelegenheit eingeleitet habe. Die Staatsanwaltschaft reagierte nicht sofort auf Anfragen von AFP.

Acht Vorgesetzte angeklagt

Der Häftling behauptet, von acht Wärtern „geschlagen“ worden zu sein. Er erwähnt „Armverriegelungen“, einen „Tritt“ ins Gesicht und „Schläge in den Rücken und Nacken“. Laut OIP wäre er auch Gegenstand einer rassistischen Beleidigung gewesen.

Die Betreuer, die ihn am 5. und 6. Dezember in der Gesundheitsstation empfingen, stellten mehrere Verletzungen fest. „Eine Wunde über dem linken Fußgewölbe“, mehrere „Blutergüsse“, eine „Wunde und Prellung am linken Bein über 10 cm“ und ein „Muskelriss des linken Adduktoren, mit erheblichem Hämatom und Schwellung“, erläuterte die OIP.

Nach Angaben des Anwalts des Klägers, Me Soulifa Badaoui, ereignete sich dieser Angriff nach der Rückkehr von einer Anhörung vor dem Gericht in Lille, wo sein Mandant wegen verbalen und körperlichen Angriffen zu einer zusätzlichen Haftstrafe von sechs Monaten unter elektronischer Überwachung verurteilt wurde ein Vorgesetzter.

Die Entscheidung des Richters „dürfte dem beteiligten Vorgesetzten und seinen Kollegen nicht gefallen haben“, vermutet der in der OIP-Pressemitteilung zitierte Anwalt.

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