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ein inhaftierter Mann, der verdächtigt wird, seinen versprochenen Cousin im Teenageralter entführt und vergewaltigt zu haben

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Ein 23-jähriger Mann, der verdächtigt wird, seinen 13-jährigen Cousin, der ihm von der Familie des Teenagers zur Frau versprochen worden war, entführt, entführt und vergewaltigt zu haben, wurde angeklagt und inhaftiert, wie die Staatsanwaltschaft am Samstag mitteilte .

Das junge Mädchen mit rumänischer Staatsangehörigkeit hatte Zuflucht gesucht „in Tränen“ in einer Klinik in Grenoble, in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember, sagte Staatsanwalt Eric Vaillant und bestätigte damit Angaben des Dauphiné Libéré.

Sie erzählte dem Personal der Anstalt, dass sie durch das Fenster der Wohnung ihres Onkels und ihrer Tante in Grenoble geflohen sei.

Sie gab an, dass sie dort drei Tage lang festgehalten und mehrmals von ihrer Cousine vergewaltigt worden sei, während sich deren Eltern in der Wohnung aufhielten.

Ihrer Aussage nach wollten ihre eigenen Eltern, dass sie ihre Cousine heiratete. Letzterer kam in Begleitung zweier seiner Brüder, um sie aus dem Haus der Familie des jungen Mädchens in einem Lager in Cergy in der Region Paris zu entführen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde sie dann in die Grenoble-Wohnung der Eltern des Cousins ​​gebracht.

Der Cousin, seine beiden Brüder, der Onkel und die Tante sowie der Vater des Minderjährigen wurden am 18. und 19. Dezember in Polizeigewahrsam genommen. „am Ende – zumindest – die Existenz eines Heiratsplans anerkannt“deutete Herr Vaillant an.

Der 23-jährige Cousin wurde angeklagt und inhaftiert „Vergewaltigung einer Minderjährigen im Alter von 15 Jahren durch einen Erwachsenen mit einem Altersunterschied von mindestens 5 Jahren“Entführung und Sequestrierung.

Der wegen Mittäterschaft bei Entführung und Beschlagnahmung angeklagte Vater des Minderjährigen wurde entgegen den Beschlagnahmungen der Berufungsstaatsanwaltschaft unter richterliche Aufsicht gestellt. Dem Onkel und der Tante des Opfers wurde der Status eines unterstützten Zeugen zuerkannt, wogegen die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung einlegte.

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