An diesem Freitag, dem 20. Dezember 2024, untersuchte die Justizvollzugskammer Brest nur einen unmittelbaren Tatverdacht, nämlich den eines 31-jährigen Mannes, wegen dem der Prozess gemacht wurde Entgegennahme von gestohlenem Eigentum et illegaler Aufenthalt auf französischem Territorium. Diese am 4. November 2024 in Brest begangenen Straftaten führten zur Unterbringung des Angeklagten in Untersuchungshaft.
Identitätsprüfung und Entdeckung eines gestohlenen Telefons
Der Fall datiert vom 4. November 2024. Gegen 16.30 Uhr führte die Polizei im Bereich der Place de la Liberté in Brest auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Personenkontrollen durch. Der Mann, ein algerischer Staatsbürger, war im Besitz eines Mobiltelefons, das am 29. September in der Straßenbahn gestohlen worden sein soll.
Darüber hinaus befand er sich in einer irregulären Situation und wurde zum Ziel von vier Pflichten zum Verlassen des französischen Territoriums (OQTF).
Unbewiesene Verschleierung
Der Angeklagte wurde beschuldigt, gestohlenes Eigentum erhalten zu haben, bestritt jegliche Beteiligung und erklärte, dass ihm das Telefon von einem Freund seiner Partnerin geliehen worden sei. Seine Lebensgefährtin bestätigte diese Version während ihrer Anhörung. Die fragliche Freundin wurde jedoch von den Ermittlern nicht befragt, so dass die Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Beweise für ihre Schuld hatte.
Das Gericht sprach daher in diesem Punkt einen Freispruch aus, obwohl die Vorstrafen des Angeklagten zählen 20 Verurteilungenhauptsächlich für Flüge.
Verurteilung wegen illegalem Aufenthalt
Andererseits wurde der Dreißigjährige wegen illegalen Aufenthalts in Frankreich für schuldig befunden. Das Gericht verurteilte ihn dazu vier Monate Gefängnis mit fortgesetzter Inhaftierung. Darüber hinaus ist der Aufenthalt auf französischem Staatsgebiet für die Dauer von drei Jahren verboten.
Ein Fall, der die Komplexität der Migrationskontrolle deutlich macht
Dieses Urteil verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen die Behörden bei der Bewältigung illegaler Aufenthalte und damit verbundener Straftaten konfrontiert sind. Obwohl der Angeklagte mangels Beweisen wegen der Annahme gestohlener Waren freigesprochen wurde, wogen seine unregelmäßige Verwaltungssituation und seine Vorstrafen eine große Rolle.
Die Behörden verstärken weiterhin die Identitätskontrollen und rechtlichen Verfahren zur Bekämpfung von Straftaten, die von Menschen in einer irregulären Situation begangen werden.
Quelle: Das Telegramm
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