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Ein in Grenoble inhaftierter Mann, der verdächtigt wird, seine versprochene 13-jährige Cousine drei Tage lang vergewaltigt zu haben

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Unter dem Verdacht, seinen 13-jährigen Cousin, der ihm von der Familie des Teenagers zur Ehe versprochen worden war, entführt, entführt und vergewaltigt zu haben, wurde ein 23-jähriger Mann angeklagt und inhaftiert, wie die Staatsanwaltschaft Grenoble am Samstag mitteilte. Das junge Mädchen mit rumänischer Staatsangehörigkeit hatte Zuflucht gesucht.in Tränen„in einer Klinik in Grenoble, in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember, sagte Staatsanwalt Eric Vaillant und bestätigte Informationen aus dem Dauphiné Libéré.

Sie wurde angeblich drei Tage lang festgehalten und mehrmals vergewaltigt

Sie erzählte dem Personal der Anstalt, dass sie durch das Fenster der Wohnung ihres Onkels und ihrer Tante in Grenoble geflohen sei. Sie gab an, dass sie dort drei Tage lang festgehalten und mehrmals von ihrer Cousine vergewaltigt worden sei, während sich deren Eltern in der Wohnung aufhielten.

Ihrer Aussage nach wollten ihre eigenen Eltern, dass sie ihre Cousine heiratete. Letzterer kam in Begleitung zweier seiner Brüder, um sie aus dem Haus der Familie des jungen Mädchens in einem Lager in Cergy in der Region Paris zu entführen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde sie dann in die Grenoble-Wohnung der Eltern des Cousins ​​gebracht.

Angeklagt wegen „Vergewaltigung einer 15-jährigen Minderjährigen“

Der Cousin, seine beiden Brüder, der Onkel und die Tante sowie der Vater des Minderjährigen wurden am 18. und 19. Dezember in Polizeigewahrsam genommen.Am Ende erkannte sie zumindest die Existenz eines Heiratsplans“, deutete Éric Vaillant an.

Der 23-jährige Cousin wurde wegen „Vergewaltigung eines 15-jährigen Minderjährigen durch einen Erwachsenen mit einem Altersunterschied von mindestens 5 Jahren“, Entführung und Beschlagnahmung angeklagt und inhaftiert.

Der wegen Mittäterschaft bei Entführung und Beschlagnahmung angeklagte Vater des Minderjährigen wurde entgegen den Beschlagnahmungen der Berufungsstaatsanwaltschaft unter richterliche Aufsicht gestellt. Dem Onkel und der Tante des Opfers wurde der Status eines unterstützten Zeugen zuerkannt, wogegen die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung einlegte.

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