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„Es gibt durchaus Netzwerke von Vergewaltigern in der Schweiz“

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Diese Woche war die ganze Welt auf Avignon gerichtet, wo die Urteile im Fall Gisèle Pelicot verkündet wurden, benannt nach dieser Französin, die jahrelang von ihrem Mann unter Drogen gesetzt und Männern im Internet einen Heiratsantrag gemacht wurde, der sie dann vergewaltigte bei ihr zu Hause. Dies sei aber kein Einzelfall, heißt es in der ZDF-Sendung „STRG_F“.

Es gibt tatsächlich Netzwerke auf Telegram, auf denen Männer Vergewaltigungen planen, Fotos und Videos ihrer Taten teilen und diese sogar live übertragen. Schlimmer noch: In Diskussionsrunden geben sich teilweise bis zu 70.000 Mitglieder aus aller Welt gegenseitig Ratschläge, wie man K.-o.-Tropfen (oder andere Vergewaltigungsdrogen) am besten einsetzt, indem man sie in harmlosen Produkten versteckt.

„Solche Netzwerke gibt es durchaus auch in der Schweiz“, sagt der Kriminologe Dirk Baier von der Universität Zürich. Unter jungen Männern mache sich zunehmend Frauenhass breit, was insbesondere die Popularität des Influencers Andrew Tate und seine frauenfeindlichen Botschaften zeige, betont er. „Männlichkeitsbilder, die Stärke und Dominanz in den Mittelpunkt stellen, sind unter ihnen in Mode“, stellt er fest.

Darüber hinaus ist Telegram für sie eine ideale Spielwiese, da die Plattform keine Kontrolle über die von Nutzern geteilten Inhalte hat. „Es ist der Ort, an dem man seinem Hass freien Lauf lassen kann, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen“, erklärt Dirk Baier.

Aber wir bei Telegram verteidigen uns: „Telegram verfolgt eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf den Missbrauch seiner Plattform.“ „Alle auf frischer Tat ertappten Nutzer werden sofort gesperrt“, heißt es.

Der Bundesrat hat Einspruch erhoben

Der Vergewaltigungsprozess gegen Gisèle Pelicot hat auch im Bundesland Bern Nachwirkungen. Tatsächlich hat die nationale Beraterin Jessica Jaccoud (PS/VD) gerade ein Postulat und eine Frage zur Chemikalienvorlage eingereicht. Im ersten Schritt fordert es den Bundesrat auf, den Begriff der Chemikalienabgabe zu definieren, eine Bestandsaufnahme der in der Schweiz registrierten Fälle vorzunehmen und die bestehenden oder noch zu übernehmenden Rechtsgrundlagen für die strafrechtliche Verfolgung der Täter zu ermitteln. Im zweiten fragt sie, was die Schweiz unternimmt, um dieses Phänomen zu bekämpfen. Der Bundesrat muss bis zur Frühjahrssession Anfang März darauf Stellung nehmen.

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